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Zedler:Mündel-Gelder, Pupillen-Gelder

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Mündelheim

Band: 22 (1739), Spalte: 398. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|22|Mündel-Gelder, Pupillen-Gelder|398|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Mündel-Gelder, Pupillen-Gelder|Mündel-Gelder, Pupillen-Gelder|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1739)}}

Mündel-Gelder, Pupillen-Gelder, Lat. Pecunia oder Res pupillares, begreiffen in ihrem weitläufftigsten Verstande nicht allein derer so genannten Mündel oder Pupillen baares Geld, sondern auch ihre übrige sämmtliche Habseeligkeiten, so wohl an beweglichen, als unbeweglichen Gütern unter sich. Wie es mit deren Verwaltung während ihrer Unmündigkeit von denen Vormündern gehalten werden soll, davon siehe unter Mündlein.