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Zedler:Müntze (Reichs-)

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Müntzen (Römische alte)

Band: 22 (1739), Spalte: 509–510. (Scan)

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Literatur
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Müntze (Reichs-) bestehet in Pfennigen, Kreutzern, Weiß-Pfennigen, Schillingen oder Kayser-Groschen, Batzen, Kopffstücken, Gulden, halben Gulden, Orts-Gulden, Reichs-Thalern, Philipps- oder Dick-Thalern und Ducaten.

1) Ein Kr. gilt 4 Pf.
2) Ein Weiß-Pf. ist 2 Kr.
3) Ein Schilling oder Kgr ist 3 Kr.
4) Ein Batzen ist 4 Kr.
5) Ein Kopffstück ist 5 Batzen.
6) Ein Orts-Gulden ist 5 Schillinge.
7) Ein halber Gulden ist 10 Schillinge. [510]
8) Ein Gulden 20 Schillinge.
9) Ein Philipps- oder Dick-Thaler 33 Schill. 6 Pfenn.
10) Ein Rthlr. ist 90 Kr. 30 Schillinge 41/2 Kopffstück oder 11/2 fl.

Buch und Rechnung wird gehalten in Rthalern, Kreutzern und Pf. auch Gulden, Kreutzern und Pf.