Zedler:Metonymia subjecti pro Adjuncto
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Metonymia subjecti pro Adjuncto, ist, wenn eine Sache für das, was in, an oder bey derselben ist, gesetzet wird, z. E. wenn Matth. II. gesagt wird, daß mit Herode das gantze Jerusalem erschrocken sey. Allwo nicht die Stadt selbst, sondern die Einwohner derselben darunter verstanden werden.