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Zedler:NOBILIS

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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St. Nobilis, oder Nubilis

Band: 24 (1740), Spalte: 1125–1126. (Scan)

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NOBILIS auf Deutsch Edel, Angesehen, Berühmt, Kennbar, Kenntlich, soll nach einiger Vorgeben so viel seyn, als Non bilis, weil sich nemlich vor dergleichen Leute nichts weniger schicke, als neidisch, zancksüchtig, aufgeblasen oder stoltz, sondern dagegen vielmehr demüthig, bescheiden, liebreich und dienstfertig zu seyn. Andere leiten es von Non vilis, das ist, nichts geringes oder unansehnliches zu seyn; Und noch andere gar von Nobis lis her, als ob dieselben gleichsam nur beständig mit andern im Zanck und im Streit zu liegen hätten. Diejenigen aber treffen es Zweifels ohne wohl am besten, welche es von dem Lateinischen Worte Nosco, Ich weiß oder kenne, wie etwan Stabilis von Stando, herführen; daß es also eigentlich eben so viel anviel anzeiget, als das sonst bekannte Wort Noscibilis. Es ist aber hierbey zu mercken, [1126] daß die Römer schon vor alten Zeiten gewohnt gewesen, nicht allein nur gewisse Personen, sondern auch ein jedes anders Ding, und so gar auch diejenigen Oerter, welche entweder durch gantz ausnehmende Tugenden und Verdienste, oder auch wegen eines ihnen gantz ausserordentlich begegneten Glückes, und endlich auch durch andere merckwürdige Thaten und Verrichtungen vor andern bekannt und berühmt geworden, und von denen man also weit und breit nicht genug zu sprechen und zu rühmen gewust, mit dem Namen Nobilis beleget. Daher es denn auch geschehen, daß man dieses Wort eben nicht allemahl in einem guten und rühmlichen, sondern auch bisweilen in einem überaus schlimmen und schimpflichen Verstande gebraucht. Als z. E. Nobile Scortum oder Nobilis Meretrix, eine berühmte Hure, Nobilis Scurra oder Latro, ein berühmter Spitzbube oder Strassenräuber, Nobiles Cannae, die wegen der ehemals daselbst erfolgten Niederlage derer Römer berühmte oder merckwürdige Stadt Canna, u. s. w. Nach der Zeit aber hat man dieses Wort gemeiniglich nur von denen sonst so genannten Edelleuten gebraucht. In welchem letztern Verstande dasselbe auch noch insgemein heut zu Tage genommen wird. Knipschild de Jurib. & Privil. Nobilit. & Ord. Equestr. Lib. I. c. 1. n. 1. u. ff. Limnäus de Jur. Publ. Lib. VI. c. 1. n. 1. u. ff. Nolden de Nobilit. c. 1. n. 1. u. ff. In denen mittlern Zeiten aber bedeutete dasselbe sonderlich in Deutschland so viel, als einen Fürsten oder andern vornehmen Herren des Reichs. Eckhart in Franc. Orient. T. I. p. 164. 249. 252. 697. ingleichen T. II hin und wieder. Ubrigens ist hierbey zu mercken, daß das Wort Nobilis oder Edel, nach dem heutigen Stylo nicht allezeit einen Adel von Geburt, sondern der durch Studien, Ehren-Aemter, oder andere ausnehmende Verdienste und Tugenden erworben und zuwege gebracht worden; und die also Nobilis, Edel, Nobilissimus, Wohl-Edel, Praenobilis, Hoch-Edel, oder Praenobilissimus, Hoch-Edelgebohren, tituliret werden, auch solche Ehren-Wörter wohlverdienten Amts-Trägern, ansehnlichen Kaufleuten, und bürgerlichen Standes-Personen, vor sich, nicht aber auch deren Descendenten und Nachkommen ertheilet werden. Die Könige von Schweden und Dännemarck tituliren ihre Räthe Edel, welche von andern, ob sie schon nicht in den Adel-Stand erhoben, Wohlgebohrne begrüsset werden. Und dieses ist nunmehr auch bey uns in Deutschland Mode geworden, und so ferne gekommen, daß keinem Doctor der Ehren-Titel Praenobilis, Hoch-Edel, oder auch wohl Praenobilissimus, Hoch-Edelgebohren, mehr geweigert wird. Bes. hierbey den Artickel Adel, im I Bande p. 467. u. ff. wie auch Nobiles.