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Zedler:Neustadt, Neuenstadt, Neuwestadt, Nuenstadt und Nuwenstadt

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Neustadt, ein Theil der Stadt Jerusalem

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Neustadt, ein Schrifftsäßiges Gut und Comthur-Hof in Thüringen

Band: 24 (1740), Spalte: 321–322. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|24|Neustadt, Neuenstadt, Neuwestadt, Nuenstadt und Nuwenstadt|321|322}}
Weblinks
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Neustadt, Neuenstadt, Neuwestadt, Nuenstadt und Nuwenstadt, ein Ort, mit einem Münchs-Kloster Benedictiner-Ordens auf dem Speshart, oberhalb Hohemburg an dem Mayn-Fluß in Francken, unter das Stifft Würtzburg gehörig. Der wahre Stiffter desselben ist Megingaudus der andere Bischoff zu Würtzburg gewesen, welchem dieser Ort, so vorhin Rorlach, Rorinlacha oder Rorinlatha hieß, von einem gewissen Hatto, von dem man aber nicht sagen kan, was er gewesen, geschencket worden, und der nach niedergelegten Bisthum, sich dahin begeben, und der erste Abt dieses Closters geworden ist, auch den Namen des Ortes verändert, und selbigen Neustadt genennet hat. Fälschlich aber wird vorgegeben, als ob entweder von Kayser Carl dem Grossen, oder von der Schwester des Kaysers, der H. Gertrud, von der auch noch heutiges Tages verschiedene Reliquien daselbst aufgehoben und verehret werden, den Grund zu selbigem geleget, [322] auch die von besagtem Kayser deshalben ertheilte Stifftungs-Briefe von dessen Sohne, Kayser Ludwig dem Frommen wären bestätiget worden; allermassen der Ungrund dieses Vorgebens sowol, als die Unrichtigkeit der disfalls angeführten Documenten sattsam von Eckhart Comment. de Reb. Franc. Orient. & Episcopat. Wirceburgens. Lib. XXIV. p. 137 - 140 p. 704. u. ff. ingleichen Lib. XXVIII. §. 131. p. 136. u. ff. erwiesen worden. Besiehe übrigens von diesem Closter auch den angeführten Eckhart. Lib. XXIII. §. 19. p. 385. u. f. §. 142. p. 519. u. f. Lib. XXVIII. §. 131. p. 136. u. ff. Lib. XXIX. §. 41. p. 287. Lib. XXX. §. 124. p. 442. Lib. XXXIII. §. 1. p. 823.