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Zedler:Ober-Appellations-Gerichte

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 25 (1740), Spalte: 36. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|25|Ober-Appellations-Gerichte|36|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ober-Appellations-Gerichte|Ober-Appellations-Gerichte|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}


Ober-Appellations-Gerichte, ist das höchste Gerichte, an welches in einem Lande die darinnen befindlichen Ober Gerichte insgesamt verwiesen werden, daran man von ihnen appelliren und über sie Beschwerde führen kan.