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Zedler:Ober-Herolds-Amt, oder Ober-Wapen-Amt

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Ober-Herolds-Meister

Band: 25 (1740), Spalte: 96–97. (Scan)

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Literatur
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Ober-Herolds-Amt, oder Ober-Wapen-Amt, Lat. Consilium Heraldicum, haben Ihro Königliche Majestät in Preußen, Friedrich der Erste, im Jahr 1707 zu Berlin aufgerichtet, solches mit einem Ober-Herolds-Meister, zwey Adelichen und zwey Gelehrten Ober-Herolds-Räthen, einem Geschichtschreiber, Archivario, Protonotario, [97] Secretair, Cantzellisten, Mahler, Cassirer und Botenmeister besetzet, sie mit gewissen Statuten versehen, und ihnen wöchentlich drey ordentliche Zusammenkünffte zu halten anbefohlen, damit nicht allein das Königliche Wapen, wie solches auf den Siegeln, Kutschen, Hand-Decken, Silber-Geschirr, Meublen, Standarten und Fahnen zu gebrauchen, nach Convenientz eingerichtet, sondern auch die Solennitäten bey Krönungen, Kindtauffen, Vermählungen, Begräbnissen, Carrousel, Tournieren, und Ritter-Spielen reguliret werden möchten, ingleichen daß die bey den Familien und deren Wapen eingerissene Mißbräuche abgeschaffet, keinem ein mehrers, als ihm zukommt, sich anzumassen, verstattet, und also der Rittermäßige und Adeliche Stand bey seinen Prärogativen und Gerechtigkeiten conserviret werde. Dieses Ober-Herolds-Amt ist im Jahr 1709 auch in dem Hertzogthum Magdeburg eingeführet, aber 1713 von Ihro jetzt regierenden Königlichen Majestät durch ein speciales Edict gäntzlich wieder aufgehoben worden.