Zedler:Oedenkirchen

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Oedenwaldstätt

Band: 25 (1740), Spalte: 537–538. (Scan)

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Oedenkirchen, ein Ort mit dem Titel einer Herrlichkeit und Burggrafschafft im Churfürstenthum Cölln, welcher seit geraumer Zeit Gelegenheit [538] zu verschiedenen bey dem Reichs-Tage zu Regenspurg angebrachten Religions-Beschwerden gegeben hat. Es befindet sich nemlich dasellbst eine Reformirte Gemeinde, welche in dem bekannten Anno decretorio 1624 und noch bis ins dritte Jahr nach demselben mit einer eigenen Kirche und Prediger, wie auch Schule und Schulmeister ihrer Religion, nebst dazu gehörigen geistlichen Einkünfften versehen gewesen, dessen allen aber im Monath May 1627 durch gewisse, mit gewaffneter Hand unterstützte Chur-Cöllnische Commissarien entsetzet worden ist. Ob nun wohl der zu Vollstreckung des Westphälischen Friedens zu Nürnberg gehaltene grosse Reichs-Deputations-Convent dieses dergestalt bescheiniget und liquid befunden hat, daß selbiger diese Kirche krafft Haupt-Executions-Recesses in die Liste der binnen dreyer Monate Frist zu restituirenden Kirchen unter Num. 44. gebracht hat: so ist dennoch aller desfalls von dem Corpore Evangelico und der Gemeine selbst darum geschehenen vielfältigen Anregung ohngeachtet, dennoch sothane Restitution nicht erfolget. Wer die von beyden Theilen angeführte Gründe zu wissen verlanget, der kan selbige in dem Cabinet Grosser Herren XXI Th. p. 880. u. ff. aus dem daselbst gantz eingerückten Interceßions-Schreiben des Evangelischen Corporis erlernen. Mehrere Nachricht aber findet sich in der Europ. Staats-Cantzeley.