Zedler:PACE TENENDA INTER SUBDITOS (DE) &c.
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PACE TENENDA INTER SUBDITOS (DE) &c. ist die Aufschrifft des 53 Titels aus dem II Buche derer so genannten Feudorum, und ist eigentlich nichts anders, als eine Verordnung, wie nicht allein der öffentliche oder gemeine Land- [72] und Reichs-Friede von einem jeden Unterthanen unversehrt gehalten, und mit einem förmlichen Eydschwure bekräfftiget, sondern auch von der Obrigkeit steiff und feste darüber gehalten, wie nicht weniger diejenigen Richter, welche dieser Verordnung nicht gebührend nachkommen, und nach Maßgebung derselben einem jeden ohne Ausnahme Recht und Gerechtigkeit wiederfahren lassen würden, desfalls nachdrücklich bestraffet werden solten.