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Zedler:Persische Handlung

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Persisches Jahr

Band: 27 (1741), Spalte: 621–626. (Scan)

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Persische Handlung. Die Kaufmannschaft ist in Persien in gutem Ansehen. Denn weil allda die Güter, so Adeliche Ritter-Sitze heissen könnten, gleichsam in steter Wage liegen, und so leicht von dem Vater als vom Sohne auf einen Fremden fallen können und allein die Chargen allda adeln: diese aber auch nicht erblich sind, so sind die Kaufleute gleichsam der Adel des Landes. Was sie erwerben, ist und bleibt ihnen eigen, und ihr übriges bleibt ihren Kindern. Uberdiß, weil niemanden verwehret wird, so herrlich Haus zu halten, und so viel Staat zu machen, mit Dienern und Gefolge, als ein jeder will oder kan: Ein Kaufmann aber, nachdem er glücklich ist, am ehesten oder sichersten die nöthigen Mittel darzu für sich bringen, und alle mal, nach dem sein Vermögen zu- oder abnimmt, auch seinen Staat einziehen, oder vergrössern kan: Ein Beamter aber seinen Staat allezeit nach seinem Range einrichten muß, er nehme auch das Vermögen darzu her, wo er wolle; zumahl die Perser, weil sie durchgehends Staat und Pracht lieben, eben hiernach den Adel oder die Hoheit abmessen; so ist ein statieuser Kaufmann allezeit so hoch geachtet, als ein Staats-Bedienter. Der Vorzug, den dieser für jenen hat, oder sich nimmt, da er den Kaufmann heimlich drückt und preßt, fällt eben nicht in die Augen, folglich sind sie äusserlich einander doch gleich geachtet. Solche Vortheile geben den Kauf-Leuten, denn auch bey den Grossen des Landes selbst, ein Ansehen, und daher schämet sich ein grosser Bedienter selbst nicht Kaufmannschaft zu treiben, wenn er etwas erwerben kan. Selbst die Könige waren in vorigen Zeiten, sonderlich Schach Abas, die grösten Kauf-Leute, die ihren Factoren in Julpha, eine eigene Stadt erbaueten, Pack-Häuser die Menge hatten, und sich nicht schämeten, ihren auswärtigen Factoren den Character der Gesandten zu ertheilen, und wenn selbige darüber etwas niederträchtiges und einem Gesandten unanständiges leiden musten, so druckten sie lieber dabey ein Auge zu, als daß sie die solcher gestalt erhaltenen Profitgen verlieren wolten. Haben die bisherigen Regenten die Handlung den Kaufleuten zu eigen überlassen, und eine jährliche Schatzung dafür genommen, so ists gewiß nicht darum geschehen, daß sie sichs zu niederträchtig geachtet: sondern Verschwendung und Faulheit hat ihnen nicht zugelassen, sich ferner um die guten und gewissen Gewinste von daher zu bemühen, und selbe zu erwarten. Der Kauf-Handel wird in Persien mehr durch Meckler, (Mittler) als durch Käuffer und Verkäuffer selbst getrieben. Daher kommts auch vielleicht, daß sie bey dem grösten Verkehr so gute Mine halten, daß weder die eine noch die andere Parthey, noch die Beystehenden, einigen Vortheil für sich daraus nehmen können. Sie kommen in des Verkauffers Haus oder Vor-Laube vor der Haus-Thüre, oder Hof-Pforte zusammen, weil sie keine Börsen haben; sie halten unter währender Handlung die Hande unter das Kleid oder Mantel, theils destoweniger Geberden zu machen, und desto gleichgültiger zu scheinen, theils desto unvermerckter und geschwinder Schaden und Vortheil auszurechnen, [622] den sie vom Both oder Gegenboth zu gewarten häben. Denn die Rechnung geht unter dem Kleide an den Fingern ihnen gar hurtig von statten: Die Spitzen oder Koppen der Finger bedeuten eins, ein gebogener Finger fünffe, ein ausgestreckter zehen, eine offene Hand hundert, und eine geschlossene tausend. Die rechten Persianer handeln nur aus einer Provintz ihres Landes in die andere, und ob sie wol Herren des Landes seynd, so sind sie es doch nicht vom Groß der Handlung; es sey nun, daß sie ihren Staat in fremden Landen nicht so zeigen, und andern Kaufleuten sich nicht gleich setzen, oder, daß sie ihre Mahometanischen Ceremonien, so nicht, wie zu Hause abwarten können: Einmal, sie kommen selten über die Gräntzen ihres Reichs, ohne, daß sie zuweilen nach Indien gehen; weil allda die Persianer in Ansehen, die Benjanen aber, in deren Händen alle Handlung gröstentheils stehet, ein blödes, demüthiges Volck ist, das gegen niemand trotzig ist, und jedermann ehrerbietig begegnet, wo es ein Vortelgen, wie klein es auch ist, ersiehet; Und weil sie auch allda allenthalben Moscheen finden, und der Mahometismus fast durchgehends die Herrschaft führet; welcher ihnen verbietet Fleisch, das von Christen, Juden oder Heyden geschlachtet ist, zu essen, mit selbigen aus einem Gefäß zu trincken, ja wohl verbietet, sie in gewissen Zeiten oder Umständen anzurühren. Weil also die Perser niche gern ausser Land reisen, so sind sie auch die grösten Handels-Leute nicht, sondern die Armenischen Christen und heydnischen Benjanen haben das Heft von der Handlung in Händen. Die Perser können sich auch desselben nicht wohl bemächtigen, noch es recht gebrauchen, wenns ihnen gleich zukäme; weil die Gesetze des Alcorans ihnen verbieten, ein fressend Capital auszuleihen, oder aufzunehmen. Denn der Gesetzgeber verstund weiter nichts von der Kaufmannschaft, als Vieh und Früchte des Landes vom rothen Meer herüber ans Mittel-Meer zu bringen, und gegen andre Waaren zu vertauschen. Wie aber seine Jünger heut oder morgen Capitalien aufnehmen, jährlich Interesse davon geben, und doch solche mit sehr grossem Profit in ausländischer Handlung könnten roulliren lassen, konnte er mit dem bodenlosen Maasse seiner Prophetischen Weisheit nicht ermessen, und so hoch war diese Kunst der Handeis-Wissenschaft damals noch nicht getrieben. Da also die Perser verschiedener Vortheile bey der Handlung sich nicht gebrauchen dürffen, so ist die Regierung genöthiget, die Christen in ihren Landen zu dulden, zu schützen und zum Handel anzufrischen, damit sie der Vortheile vom ausländischen Handel nicht gar verlustig gehen. Daher kommts auch, daß die Indianischen Benjanen und Armenischen Christen in Persien mit so erstaunlichen Summen, und zwar, was die letzten betrift, durch die gantze Welt verkehren; Und daß die Christen in Persien ruhiger und glücklicher leben als in verschiedenen Landen der Christenheit selbst. Von der rohen Seide hat Persien so gar den Stapel, daß nicht allein das gantze Reich seine Nothdurft daraus verfertiget, und darzu die seidenen Zeuge in grosser Menge [623] ausgiebt, sondern es bleibt auch noh eine entsetzliche Menge jährlich zur Ausfuhre übrig. Wie denn auch solche sehr häufig, nach Indien, Türckey, und Rußland gehet. Die Perlfischerey liegt jetzt danieder, und folglich auch der Perlen-Handel, der ehemals ein gut Stück der Persischen Handlung ausmachte. Cameel- und Ziegen-Haare, Leder, Wein, abgezogene Wasser, und eingemachte oder trockene Früchte giebt Persien auch zum Ausfuhren her: und für Pferde ziehet es von Indien jährlich auch einen Vortheil. Die Holl- und Engländischen Ostindischen Compagnien thaten vor diesem grössere Handlung in Persien als jetzt, doch ist ihr Verkehr daselbst noch wichtig genug. Beyde haben zwey Handlung-Contoirs in Persien, eins zu Ispahan, das andere zu Gamron oder zu Basora, am Persischen Meerbusen. Seit der letzten Ruptur hat das zu Ispahan viel leiden müssen, und es war eine Zeitlang gar gesperret; nachdem aber die grösten Zerrüttungen mit dem Mir-weis und Eschreff vorüber gegangen, ists wieder geöffnet, auch mit Waaren und Bedienten besetzt. Die Bedienten dieser Contoirs, wenn Friede ist, leben wie der reiche Mann, oder wie die Persianer, und noch herrlicher, denn sie können sich des guten Schirasser-Weins frey bedienen, das die Perser nur heimlich thun dürffen. Jene, als die Christen, sind auch mit keinen Rammonlom oder Fasten belegt, wie die Perser durch den Alcoran zu halten verpflichtet. Der Directeur des Contoirs, führt insgemein einen Staat, als ein Omrah oder Staats-Bedienter. Das Oberhaupt des Englischen Contoirs war im Anfange des letzten Kriegs Herr Philips. Er hatte ohne die Kaufleute und Bediente bey der Kaufmannschaft wohl viertzig Diener von den Lands-eingebohrnen meist alle zum Staat. Sein Haus stund in einem schönen geraumen Garten, und war, nach Persischer Bau-Art, ein herrlicher Pallast. Wenn er öffentlich erschien, es sey in Geschäften oder auf einer Spatzierfahrt, so starrete alles von Gold und Silber an Dienern, Pferden, und Geschirren. Das Gamronsche Oberhaupt des Contoirs hatte zwar nicht nöthig, so viel Staat zu machen, als das am Hofe zu Ispahan, hatte aber gleichen Rang und Vortheile mit jenem. Und was von der Englischen Compagnie gesagt ist, das muß vom Holländischen auch verstanden werden. Denn obwol die Engländischen einiger Vorrechte beym Zolle zu Gamron genüssen; so ist es doch auch gar mäßig und geringe, was die Holländer für aus- und eingehende Rechte bezahlen. Ihre Handlung ist, wo nicht grösser, doch nicht geringer als der Engelländer, wenigstens haben sie den Specerey-Handel nach Persien fast gar allein. Beyde haben Neben-Contoire, oder Häuser zu Schiras, und eine Wein-Presse in dem umherliegenden Wein-Gebürge zu ihrem grossen Nutz und Vergnügen, nicht weniger zu Lar, zu Basora, und im Gebürge bey Gamron, wohin sie sich zur Sommers-Zeit in der grossen Hitze begeben, und der Erfrischung genüssen. Die Englische Compagnie führt fast nichts anders nach Persien, als Lacken, und auch das eben nicht in grossem Uberfluß; [624] Weil die Türckische Gesellschaft die Länder, so das Tuch brauchen, mit wenigern Kosten über die Levante aus dem Contoir zu Smirna, oder über Syrien, aus dem Contoir zu Aleppo, gnug versorgen kan. Sie bringt dagegen zurück die Persische Ziegen-Wolle, die auf dem Felle unter den Haaren sitzt, und fast so fein als Bieber- oder Castor-Wolle ist; die von den Hutmachern gebraucht wird. Daher von Englischen Hüten viele wieder zurück nach Ostindien, Persien, auch nach Westindien, und in Europa verführt werden. Salmon sagt aus sicherer Nachricht: Die Compagnie führe dieser Wolle des Jahrs wohl hundert tausend Pfund zurück. Weil aber dieses die Summe ihrer jährlichen Tratta noch nicht ausmachen kan, so nehme sie für das übrige, Abassen, Zekinen, oder Gold mit Stäben mit, worauf sie auch noch ein ziemliches gewinne. Und da solches keine schwere Ladung ausmache, womit sie ihre eigene Schiffe zur Gnüge beladen könnte, so nimmt sie andere Kaufleute mit ihren Gütern, nemlich Armenier, Mohren, und Benjanen in größser Menge und Anzahl mit, wodurch sich ihr Gewinst auf ihrer Persischen Handlung um ein grosses vermehret. Dieser Vortheil kan nun nicht gering seyn, wenn man erstlich rechnet, was sie auf die für ihre Rechnung eingehenden Güter, 2. auf die Ausgehenden, 3. auf das baare Capital gewinnen, 4. an Fracht für fremde Güter und Personen, 5. den Antheil, so sie aus den Persischen Zollen zu genüssen hat, für den Dienst, den sie Persien gethan, da sie ihnen die Portugiesen von der Insel Ormus vertreiben helffen, welches nach dem ersten Accord, die Hälfte, und also eine sehr grosse Summe austrug, nachher aber unter unterschiedenem Vorwande von den Persern auf sechzehn tausend sechshundert und sechzig Reichs-Thaler, oder funfzig taufend Marck Lübsch herunter gebracht und festgesetzet ist. Und endlich zum Sechsten: Die Last-Gelder, so die Compagnie von allen Schiffen und Gütern, so unter ihrem Schutze und Pässen fahren, und zu Gamron einkommen, nemlich zwey von hundert erhebet: Das muß auch schon was wichtiges ausmachen, in Ansehung der starcken Fahrt und grossen Güter, so zu Gamron, als dem eintzigen Persischen See-Hafen, jährlich ab- und zugehen. An diesem Gewinne, der, wenn alles zusammen genommen wird, gar wichtig seyn muß, lässet sich die Compagnie aber auch genügen, und bemenget sich mit der Handlung zwischen Persien und Indien gantz nicht: sondern überläst solche ihren Kaufleuten, Dienern und andern Siffen und Privat-Leuten, welche sich unter ihren Schutz begeben. Sie weiß aber auch die Vortheile wohl zu schätzen, so sie von diesem Commercien hat, und daher verhütet sie mit allem Fleiß, daß ihr dortiges Directorium ihre Freyheiten nicht mißbrauche, und den Persern Anleitung gebe, ihr den jetzigen Commercien-Tractat zu ändern oder zu entkräften; Darum hat sie ihren Präses und Rath der Persischen Handlung auf dem Contoir zu Gamron folgende Gesetze vorgeschrieben, und in der Rathstube desselben aufhängen lassen: [625]

1) „So jemand, der im Dienste der E. Compagnie stünde, einige Güter an Land in sein Haus, oder in ein fremdes, oder einigen andern Platz auf seinen Namen brächte, um den König von Persien seines Zolls zu berauben, soll derselbe alsobald seines Amts und Diensts entsetzet u. nach Bombay gesendet werden. Weil nichts von so gefährlicher Folge ist, und nichts eher und mehr Anleitüng geben könnte, die E. Compagnie aller ihrer Vorrechte zu berauben, die sie vor vielen Jahren mit so viel Unkosten erlanget hat. Und wo einige Schiffers von Schiffen, die im Dienst der E. Compagnie stehen, oder von Particulier-Kauffarden-Schiffen, würden zulassen oder verhängen, daß solche Güter irgend anderswohin gebracht würden, als an das Zoll-Haus, dahin sie gehören; dieselben sollen nicht allein gehalten seyn, allen Schaden zu ersetzen, welchen E. E. Compagnie deshalben möchte erleiden, sondern sie sollen auch über solchen schädlichen und verderblichen Unterschleiff von uns nach aller Macht, die wir vermögen, und mit aller Schärffe vor dem General und Rath zu Bombay angeklaget werden.

2) Weil die Last-Gelder, so E. Compagnie einfordert, nicht der fünffte Theil dessen ist, was an den Schabander oder Zöllner bezahlt werden muß, so verlangen wir, daß die Englische Schiffe von Privat-Leuten, welche auf Persien fahren und handeln, ihre Güter zu Gamron an der E. Compagnie Lage bringen, und an keinen andern Ort oder Hafen von Persien, allwo sie nothwendig müsten Zoll bezahlen; welches der E. Compagnie als ein böses Exempel fürgehalten werden, und sie in eben solch Unglück stürtzen möchte. Solche Schiffe und Personen können daher daher (wenn sie anderswo anführen und löscheten) von dem General, Commendanten der Vestung und Räthen von uns besonders nicht anders angesehen werden, als offenbare Feinde unserer Handlung, weswegen sie dieselben mit so viel Strengigkeit verfolgen müsten, als die Macht ihres Amts, und die Krafft der vom Parlament ertheilten Octroy, in Indien allein handeln zu dürffen, vermögen. Wo nun einige Güter Engelsmännern zugehörend, nicht zu erst in der E. Compagnie Lage gebracht würden, so werden wir solche anhalten und nach Bombay senden, um daselbst für unfreye Güter erklärt zu werden.

3) Nachdem dem Recht der Consuls der Edlen alten Compagnie Bevollmächtigte von Gütern Particulierer-Personen, so auf ihre Lage gebracht werden, gewesen ist: Zwey von hundert, und Eins von hundert an den Director, so lassen wir es dabey sein ferneres Bewenden haben. Diese Drey von hundert seynd nur der fünffte Theil von den funffzehn pro Cent, so die Güter am Zoll-Hause wegen hoher Taxe nebst den Geschencken an den Schaband, die Bedienten insgemein bezahlen müssen.

4) So jemand einige Güter an ein Schiff der E. Compagnie, ohne sie bey dem Director, oder in seinem Abwesen bey dem Oberhaupte angegeben zu haben, verladete, so ist derselbe schuldig für solche viertzig Pfund Sterlings für die Tonne, nach E. E. Compagnie Liste, an Fracht [626] zu bezahlen, ohne die willkührliche Straffe, so der General und Rath ihm wird aufliegen. Dieses haben Wir öffentlich kund thun wollen, damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne. Gegeben unter unserer eigenhändigen Unterschrifft, den 18 May 1705.„

Die Holländische Compagnie, so ihre Handlung nach Persien, und zwar noch eher, als die Engelländer befestiget, ziehet wohl nicht weniger Gewinn als jene davon: denn ob sie zwar die funffzig taussend Marck, so Engelland von den Zöllen hebet, und die Zoll-Freyheit nicht genüsset, so zahlet sie, nach Inhalt ihres Commercien-Tractats mit Persien, doch auch nur ein weniges. Dagegen bringet sie Nelcken, Muscaten-Blumen und Nüsse, nebst der Zimmetrinde allein nach Persien. Und weil die Persianer selbst nicht reisen, auch nur den einigen Meer-Busen haben, so legen sie sich gar nicht auf die Seefahrt, und haben nicht ein Schiff zur See gehen. Gleichwohl, da die Handlung in diesem grossen Reiche wichtig ist, und durch lauter Fremde getrieben wird, so ist die Ab- und Zureise und Zufuhre sehr groß, allermeist zur See, weil beydes zu Lande mit Caravanen zu langsam, verdrüßlich und theuer ist: Ingleichen weil die Benjanen in Indien ihre Schiffe gegen die Arabischen See-Räuber nicht starck genug armiren können, aus Mangel guten See-Volcks, weil ihre Laskarins, oder Matrosen keine gute Bakkeleyer sind (d. i. im See-Gefechte nichts taugen); so fällt alle Fracht für Güter und Personen den Engel- und Holländern alleine heim. Der Gewinn, den beyde Compagnien hiervon zühen, ist sehr groß, und ist auch von beyden sehr wohl eingesehen worden, derhalben auch beyde sorgfältig getrachtet haben, am meisten Theil daran zu bekommen. Ein mehreres von der Handlung in Persien lieset man in der heutigen Historie und Geographie von Persien, p. 97. u. ff.