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Zedler:Plauen, eine Stadt in dem Voigtlande

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Plauen, Plaue, Plawe

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Plauen, oder Plage

Band: 28 (1741), Spalte: 772–773. (Scan)

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Plauen, Plavia, eine Stadt, nebst einem Schloß und Amt, an der weissen Elster in dem Voigtlande, drittehalbe Meile von Hof, ist ein alter Sitz und Herrschaft der Voigte von Plauen und Herren von Gera, so den gantzen Strich um Weida, Ziegenrück, Ronneburg etc. unter sich gehabt, gewesen.

Als aber Heinrich Voigt und Burggraf zu Meissen, der reiche zubenannt, seinen Unterthanen viel Dampf angethan, auch darüber der Fürsten von Sachsen Leute überzogen, ist er von Churfürst Ernsten von Sachsen davon abzustehen zum öftern vermahnet worden, es wolte aber solches nicht helfen, unerachtet der Voigt von Plauen unter Chur-Sächsischer oder vielmehr Marggräflicher Hoheit stand, welches Superiorität wohl daher gekommen, weil die Herrschaft Plauen vor diesem nebst und wie Voigtsberg 1356 von dem Marggrafen Friedrichen dem strengen und Wilhelmen Coclite eingenommen worden seyn mag.

Daher sie auch 1407 [773] bey des Marggrafen Wilhelm Coclitis Gütern gewesen, und hernach an dessen Bruders Sohn, Friedrichen den einfältigen, gekommen. Weil aber schon 1428 Plauen in der Burggrafen von Meissen und ehemaligen Herren von Plauen Besitz wieder gewesen, so muß es ihnen etwa von denen Herzogen von Sachsen und Marggrafen zu Meissen zu Lehn seyn gegeben worden. Weil nun der Burggraf, wie gedacht, sich nicht zur Ruhe geben wollte, so hat 1466 oder 1464 gedachter Churfürst endlich zur Schärffe gegriffen, das Schloß Plauen belagert, erobert und den Herrn daraus verjaget.

Vorher im Jahr 1430 hatten den Ort die Hußiten eingenommen, verbrannt und übel allda gehauset. Dahero findet man, daß in der 1485 zwischen Churfürst Ernsten und seinem Bruder Albrechten von Sachsen nach einer vieljährigen gemeinschafftlichen Regierung gemachten erblichen Theilung, jener unter andern Landen und Leuten auch Plauen und Paussa bekommen.

Es sind auch diese Lande bey seinen Descendenten und Linie geblieben, bis auf Churfürst Johann Friedrichen, der solche nebst der Chur und andern Landen verlehren. Plauen, Paussa, Voigtsberg etc. sind damals an den Burggrafen von Meissen und Herrn zu Plauen, Heinrich, der damals Kayserl. Rath, und der Kron Böhmen obrister Cantzler war, gediehen; doch dergestalt, daß Churfürst Moritz und sein Bruder Hertzog August die Mitbelehnschafft dabey bekamen.

Es sind aber obgedachte Herrschafften und Aemter von des Burggrafen Söhnen 1559 an den Churfürsten Augusten von Sachsen verpfändet, hernachmals aber 1569 gar gelassen und verkauffet worden. Von dem Churfürsten Augusten sind Plauen, Paussa und Voigtsberg auf seine Leibes-Nachkommen, und unter diesen durch des Churfürsten Joh. Georgens Testament von 1652 auf seinen vierten Sohn Hertzog Moritzen und dessen Linie gekommen; bey Hertzog Moritz Wilhelms, Moritzens Sohns, 1718 erfolgtem Ableben aber, sind obgedachte Aemter und Städte von dem Churfürsten zu Sachsen in Besitz genommen worden. So viel insonderheit die damaligen Herren zu Plauen, welche zugleich Burggrafen zu Meissen gewesen sind, und wie solche auf einander gefolget, ist unter andern aus Hübners Geneal. Tabell. II Th. Tab. 643 zu ersehen.

Die Stadt ist sonsten ehemals 1548 gantz abgebrannt, woran ein unvorsichtiger Büchsen-Schuß Schuld gehabt.

Auch in dem 30jährigen Kriege hat sie durch Feuer Schaden gelitten; zu welcher Zeit sie einsmals von dem Kayserlichen General Holcken mit Accord eingenommen worden, im Jahr 1632, Uebrigens gehören heut zu Tage in das Amt daselbst 68 Dorffschafften, als 44 mit Ober-Gerichten, 15 mit vermengten Gerichten, und 9 mit Folge und Steuer.

Zeillers topogr. Sax. sup. p. 153. Müllers annal. Sax. Peckensteins theatr. Sax. Becklers stemm. Ruth. ill. Wabsts Hist, Nachr. des Churf. Sachs.