Zedler:Prolongirung eines Termins
Erscheinungsbild
Prolongirung eines Termins. Prolongatio Termini, ist, wenn in Proceß- oder Partey-Sachen ein von dem Richter anberaumt gewesener Gerichts-Tag entweder von diesem selbst, oder auch von denen Parteyen mit richterlicher Bewilligung und Genehmhaltung aufgenommmen oder weiter hinaus gesetzet wird. Siehe Termin.