Zedler:Quelle (Blut-)

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Quelle (Brunnen-)

Band: 30 (1741), Spalte: 177–184. (Scan)

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Quelle (Blut-). Von der Culmbachischen vermeyntlichen Blutquelle ist nicht nur im Jahre 1720 in den öffentlichen Zeitungen Meldung geschehen, sondern auch den Sammlern der Breßlauer Naturgeschichte von einem vornehmen Königlichen Polnischen und Chursächsischen Minister einige umständliche wahrhaftige Registraturen, sammt des Herrn Physici in Culmbach Berichte, aus den Acten, so vor selbigem Gerichte ergangen, hochgeneigt zugesendet worden, die wir also in der Ordnung, als sie in obgedachten Naturgeschichten im Jahre 1720. Mens. Jul. Class. IV. Artic. 6. p. 78. u. ff. zu lesen, hier deswegen mittheilen, theils weil gantz besonders merckwürdige Umstände darinnen vorkommen, theils weil sich das nur benannte Buch ziemlich rar machet:

I. Actum Culmbach den 26 Jul. 1720.

Erschien im Hochfürstl. Stadtvoigteyamt Adam Sahr, Closterhimmel Crömscher, und Hanns Henninger St. Johannis lehenbarer Unterthan, beyde zu Ködnitz, mit der Anzeige, wie daß, als heute früh des Henningers Frau und Tochter, ohnweit dem Reisighof, im Felde geschnitten, hätte die Frau in währendem Schneiden wahrgenommen, daß ihre Schuh und Strümpfe voll Blut gewesen: Als sie sich nun umgesehen, wäre hinter ihr als eines Strohhalms dicke etwas flüssendes, in Form eines Blutes heraus gesprungen; und so auch an dem andern und dritten Orte, in Form eines Dreyeckes gesehen worden. Zu Anfang hätte die Tochter nicht haben wollen, daß ihre Mutter jemanden etwas solte sagen; Allein dem ungeachtet hätte die Frau zwey vorbeygehende Weiber hinzu geruffen, welche denn ebenfalls das Blut noch [178] heraus zischen gesehen. Wollten es also hiermit anzeigen, und etwas von der Erde, so mit diesem Blute bespritzet worden, hiermit überbracht haben. Indem man nun wohl gesehen, daß diß etwas blutiges müste seyn, habe so gleich mit S. T. Herrn D. Verpoorten, allhiesigem Stadt- und Landphysico, daraus geredet, welcher es gleichfalls für eine blutige Materie gehalten. Und weil man nun in Erfahrung gebracht, daß Stadt und Land von dieser Begebenheit schon voll sey; also leichtlich zu erachten, daß der gemeine Pöbel hieraus nichts gutes ominiren, und es wohl gar für eine künftige Landstrafe deuten möchte: Als für gut angesehen worden, mit Zuzühung wohl bemeldeten Herrn D. Verpoortens und denen Gerichten so gleich eine Tour ad locum zu machen, und die Sache gründlich sodann zu untersuchen; da zumahlen von obbemeldeten zwey Männern mit angebracht worden, daß der Herr Pfarr zu Trobgast nach Bayreuth geritten, diese Begebenheit Serenißimo zu hinterbringen: Wie denn man nebst Herr D. Verpoorten Herrn Bürgermeister Neumann, und Herrn Actuario Fickenschern, ohnverweilt ad locum denominatum abgefahren. Actum ut supra.

Georg Gottlieb Vulpius.
II. Actum sub eodem dato.

Als man ad locum Quaestionis gekommen, fand man an einem Acker, so Berg ad lieget, in einer Furchen, in Form eines Triangels, drey Plätzgen, so mit Blute besprenget zu seyn geschienen; wiewohl von dem einen die meiste Erde schon weg gewesen. Von obberegten Hanns Henningers Frau und Tochter aber ließ man sich hierauf einhellig erzählen, daß, als sie heute frühe, und zwar die Tochter in der Obernfurchen, berg an, die Mutter aber in der untern Furchen, berg abwerts, also die Tochter gleich über der Mutter geschnitten, diese aber mit dem Gesichte gegen Mittag zu gestanden, und ihre Sichel wetzen wollen, hätte dieselbe etwas flüssendes an sich verspühret, sich also umgesehen und wahrgenommen, daß Fingers hoch, so dicke, als etwan durch einen Strohhalm möchte gehen können, das Blut aus der Erde und in die Höhe an ihre Schuhe, so weiters, wie die Frau so gleich gezeiget, in ihre so genannte Beinhosen, bis gantz hinauf gesprungen, worüber sie entsetzlich erschrocken, und ihrer Tochter zugeruffen, welche diß alles ebenfalls mit Schrecken angesehen; wobey sie gewahr worden, daß ebener Gestalt, und gleich darneben an dem andern und dritten Orte das Blut in die Höhe gesprungen: Hätte also aus Schrecken zwey vorbeygehende Weibesbilder hinzu geruffen, welche, als ietzt zugegen, noch wollen gesehen haben, daß aus allen drey Orten einiges Blut heraus gezischet, und gleichsam auf der Erde so dahin gelaufen. Man hat hierauf, um zu erfahren, ob es aus, oder von aussen in und auf die Erde gekommen, mit einem breiten Messer die oben mit Blut besprengte Erde aufgehoben, und gefunden, daß, wo der Erdboden etwas locker und aderich gewesen, der Saft etwan einen halben Zoll lang in die Erde gedrungen; allein wenn man die mit Blut besprengte Erde mit dem Messer abgestochen und [179] umgewendet, hat sich allda weiter kein Blut, noch sonst was rothes, sondern die ordentliche Erdenfarbe gefunden, auch ob man schon weiter herum in die Erde gegraben, keine Merckmahle mehr spühren können: Daß also aus allen Umständen abgemercket werden müssen, es sey dieser Saft von aussen auf und in die Erde gekommen, folglich eine natürliche Begebenheit. Wurde dahero so gleich nachgefraget, wer dern alles bis zur Zeit, da sie das Blut wahrgenommen, auf dem Acker gewesen. Worauf des Henningers Frau und Tochter zur Antwort gegeben: Sie hätten als heute erst das Korn allda weggeschnitten, und wäre vor und in der Zeit niemand auf dem Acker gewesen, als diese Frau und ihre Tochter alleine. Ist man also auf die Gedancken gefallen, da die Tochter über der Mutter bergan geschnitten, der Frauen rechtes Bein auch nur mit Blute besprützet, ob möchte ein solches von der Tochter herrühren: welcher willen nach einer Ammfrauen geschicket, und darauf auf deren Erscheinen beyde Weibesbilder mit derselben an einen absonderlichen Ort gebracht, und der Ammfrau anbefohlen wurde, auf das genaueste dieselben nach weiblicher Art zu visitiren, ob sich etwan solcher Gestalt nicht zeigen möchte, wo dieses Blut hergekommen? Es wolte aber die Ammfrau diese beyde Weibesbilder gantz rein gefunden haben. Weil sie aber in der Nachbarschaft wohnet, und keine Pflicht hat, konnte man ihr auch um so weniger Glauben beymessen. Welcher willen man die Henningerin und ihre Tochter, sammt den übrigen zwo Weibespersonen, so darzu gekommen, auf Morgen vor Amt zu erscheinen, bedeutet, und darauf seinen Weg hinwiederum nach Hause genommen hat. Actum ut supra.

Georg Gottlieb Vulpius.

Joh. George Neumann.

George Wilhelm Fickenscher.
III. Actum Culmbach den 27. Jul. 1720.

Als anheute des Henningers Frau und Tochter, sammt Catharina, Hanns Froschens zu Ködnitz Ehefrau, dann Anna Willin, Dienstmagd bey Hanns Steiniger zu gedachtem Ködnitz, als welche beyde von des Henningers Frau sollen auf den Acker geruffen worden seyn, in dem Hochfürstl. Stadtvoigteyamte erschienen, hat man sich darauf Gerichts wegen beysammen eingefunden, und um Kürtze willen mehrgedachtes Henningers Frau und Tochter so gleich den Geschwornen allhiesigen zwey Ammenfrauen übergeben, mit der ernstlichen Bedeutung, daß sie nach ihren Pflichten diese beyde Weibespersonen auf das allergenaueste visitiren solten, ob nicht solcher gestalt sich einige Merckmahle veroffenbaren möchten, wie nach das Blut auf den quästionirten Acker kommen können. Nach einigem Verzug kommen beyde Ammfrauen, Christiana Kippingen, alt 62 Jahr, und Stadthebamme 24 Jahr, und Barbara Stoltzin, alt 61 Jahr, und Ammenfrau in die 17 Jahre lang, hinwieder zurücke, sagen einhellig aus, daß sie auf das allergenauste des Henningers Frau und Tochter, nach weiblicher Art, auch sonsten hin und wieder besonders in den Füssen und Schenckeln, visitiret, aber nicht die geringste Merckmahle [180] gefunden hätten, woraus abzunehmen wäre, daß etwas blutiges von einer oder der andern hätte herkommen sollen. Hat man also imposito silentio beyde hinwiederum dimittiret. His decessis ließ man oberwehnte vier Weibspersonen vor Gerichte kommen, und redete denenselben aufs beweglichste zu, sich in ihrem An- und Vorgeben wohl zu prüfen, immassen nach allen Umständen es nicht wohl glaublich, daß ihrem Vorgeben nach das Blut aus der Erde gedrungen, und der Henningerin bis oben an in ihre so genannte Beinhosen solte gesprützet seyn: wo nun ihnen also, wie vermuthlich, ein anders bewust wäre, solten sie sich durch etwan falsch gemachte Einbildungen nicht irren lassen, sondern der Sachen wahre Beschaffenheit entdecken; widrigenfalls man ihren Worten so schlechterdings keinen Beyfall geben würde, sondern sie allererst sich disfalls durch einen cörperlichen Eyd ihrem Angeben nach mehrers bestärcken müßten. Ungeachtet man ihnen alle Vorstellungen gethan, beharreten sie iedoch beständig auf ihrer einmahl beschehenen Aussage, sind auch des Erbietens, diese ihre Aussage durch einen cörperlichen Eyd zu bestärken: hat man also des Henningers Frau allein vor Gericht stehen, die übrigen drey aber einen Abtritt nehmen lassen; worauf man erwehnte Frau die Wahrheit zu sagen, nochmahls alles Ernstes angemahnet. Catharina Henningerin, 68 Jahr alt, Hanns Henningers Eheweib zu Ködnitz, saget hierauf aus: daß als sie gestern, neben ihrer Tochter Margarethen in einem Acker, ohnweit dem Reisighof, welcher bergan liegt, Korn geschnitten, hätte sich frühe ohngefähr so um neun Uhr begeben, daß, da sie mit dem Gesichte gegen Mittag zu in einer Furch, und in der andern über ihre Tochter Margaretha geschnitten, sie aber, Deponentin, ihre Sichel wetzen wollen, habe sie gespühret, daß etwas nasses an ihr rechtes Bein von hinten zu gekommen, hätte also salv. ven. ihren Rock aufgehoben, und wahrgenommen, daß ihre Schuhe und Strümpffe voll Blut gesprützet gewesen: hätte also vermeynet, sie möchte etwan an ihren Füssen sich geritzet haben, sich also nieder setzen, und ihre Schuhe und Strümpffe auszühen wollen. Indem sie aber mit grossem Schrecken es ihrer Tochter erzählet, habe sie erst nebst ihrer Tochter gesehen, daß etwas aus der Erden heraus, und fast einer Spannen lang, etwan so dicke als ein Strohhalm, in die Höhe gespritzet, so nicht anders, als wie Blut ausgesehen. Da sie nun beyde mit einander diese unvermuthete Begebenheit mit Schrecken angesehen, hätten sie noch weiter wahrgenommen, daß noch an zween andern Orten eben dergleichen, wiewohl nicht so starck und so hoch, aus der Erde heraus gekommen: Hätten dannenhero des Froschen in der Nähe gewesene Frau herbey geruffen, welcher so gleich des Steiners Magd gefolget; und diese würden ebenfalls darinnen müssen Beyfall geben, daß in den zwey letztern Orten das Biut noch etwas heraus gedrungen, und da oben so was weisses, gleich einem Schaume, gestanden, dieses sich hinwieder verlohren, wo man mit der Sichel hinein gestochen, da es sich denn gesetzet, und oben auch wie Blut ausgesehen habe. [181] Indem sie nun diß alles für sich, und nebst ihrer Tochter und den übrigen zweyen Weibspersonen mit Augen angesehen; so könnten sie darüber wohl einen cörperlichen Eyd schwören, daß so, wie angegeben, sich leider! die Sache zugetragen, und weder von ihr, noch ihrer Tochter, noch sonst von jemand anders herrühren könnte: Gestalten wo das Geblüte anders woher, von ihr, oder ihrer Tochter gekommen, ihr doch in ihre Schuhe ebenfalls etwas müste kommen seyn; so hätte sie aber darinnen nicht einen Tropffen gefunden. Ob dis Geblüte kalt oder warm gewesen, könnte sie nicht sagen, indem sie es vor Schrecken nicht anrühren können: beschloß ihre Aussage, welche derselben nochmahls vorgelesen worden. Hat man also imposito silentio dieselbe dimittiret und dargegen ihre Tochter vorgelassen. Margaretha Henningerin, dreyssig Jahr alt, deponiret ebener gestalt, daß wie sie und ihre Mutter gestern Vormittag hätten mit einander, und Sagerin bis drey Schritte ihrer Mutter voraus geschnitten, diese darauf angefangen zu schreyen, sie wäre voller Blut: Als nun Sagerin herbey gelauffen, habe sie wahrgenommen, daß etwas wie Blut aus der Erde, etwan einer Spannen lang in die Höhe gestiegen, mittlerweile aber, da sie zu schreyen angefangen, habe es hinwieder aufgehöret, und dargegen nicht weit davon, da sie doch nichts vorhero davon gesehen, ebenfalls das Blut aus der Erde gedrungen, und als es dorthin wieder aufgehöret, und an dem dritten Orte angefangen, wäre eben des Froschens Frau und des Steiners Magd darzu gekommen, welche diß alles mit angesehen, und getraue sie sich nöthigen Falls eydlich zu erhärten, daß sie mit ihren Augen das Blut an bemeldeten drey Orten von der Erde würcklich springen sehen. Hat man also derselben Aussage ihr ebenmäßig vorgelesen, und sie impossito silentio dimittiret. Hac dimissa, wurde auch Catharina Froschin, alt 30 Jahr, vor Gerichte gelassen, welche folgendes deponiret: Wie sie gestern frühe wäre in Begriff gewesen, ihren Mann vom Acker nach Hause zu holen, weiln Frau Cammerrath Gromännin mit ihm reden wollen: als aber sie vor dem Henningerischen Acker vorbey gegangen, hade die alte Henningerin und ihre Tochter sie hin zu ihnen zu gehen, geschryen: Da nun Deponentin dahin gekommen, habe sie wohl wahrgenommen, daß was wäßriges, gleich als Blut, annoch in der Furchen gestanden, welches sie gar eigentlich betrachtet, aber aus der Erden hätte sie nichts sprützen gesehen, könnte solchem nach nicht sagen, wo solches herkommen, als daß die alte Henningerin und ihre Tochter gesagt, es wäre aus ihrem Felde entsprossen: Dieses sey ihre Wissenschafft, weiter hätte sie nichts gesehen. Wurde solchem nach, da sie ihre Deposition geendiget, imposito silentio dimittiret, vorhero aber ihre Aussage derselben nochmahls vorgelesen. Similiter da Froschin abgegangen, hat man des Steinigers Dienstmagd, Anna Willin, vorkommen lassen. Anna Willin saget aus, wie gestern früh, als sie gleich über Henningers Acker auf dem Hanfrauffen in ihres Dienstherrn Feld gewesen, hätte sie von ungefähr in des Henningers Acker ein grosses Geschrey gehöret, da sie denn [182] gar vermeynet, die alte Henningerin wäre gestorben, worauf sie dahin gelauffen, und wahrgenommen, daß in den Furchen etwas rothes, gleich als Blut flüsse, auch gesehen, daß am dritten Orte annoch aus der Erden, so als wie Sandkörnlein, welches jedoch roth ausgesehen, heraus gesprungen, welches sie gar eigentlich gesehen und gemercket, von den übrigen zwey Plätzen, wo das in der Furchen gestandene Geblüte solle heraus gesprungen seyn, hätte sie keine Nachricht, als daß die alte Henningerin und ihre Tochter sagten, es wäre aus ihrem Acker kommen; Beschloß damit ihre Deposition, welche man wieder imposito silentio dimittiret, den Casum aber um ferneren gnädigsten Verhaltungsbefehl zum unterthänigsten Bericht ausgestellet. Actum ut supra.

Georg Gottlieb Vulpius.

George Wilhelm Fickenscher.
Johann Salomon Langheinrich,

Conrad Herdeger.
IV. Copia.
Gutachten des Herrn Physici.

Bey gesterig auf dem Acker bey Ködnitz in Beyseyn des hiesigen Stadtvoigteyamts und auf dessen Ersuchen, ungefehr Abends um sechs Uhr genommenen Augenschein, haben sich drey kleine Plätze, zwey, deren jeder nicht gar einer holen Hand groß, und ein etwas grösserer zwischen beyden, alle nicht viel über einen Schritt aus einander gefunden, auf welchen eine rothe gelatinöse und meist von der Luft schon ausgetrocknete Materie zu sehen gewesen, mit welcher nicht allein die Fläche der Erden, nebst darauf stehenden Stoppeln und Gras angefärbt und bespritzt, sondern auch die Erde einer Hand breit tief durchdrungen war. Daß nun solche Materie, welche nach beyläuftiger Aestimation etwan 3 oder höchstens 4 Loth mit einander hätte ausmachen können, würcklich natürlich frisches Blut gewesen; hat die Farbe und Consistentz, so wohl des abgetrockneten, als des in der feuchten Erde noch befindlichen halbflüßigen, doch auch grumescirenden Safftes augenscheinlich bewiesen, wie denn auch ein Theil des schon abgetrockneten, als ich es mit Wasser wieder diluiret, eben die Farbe und Art, wie gedörret Blut gehabt. Daß aber solches Blut nicht aus der Erde gequollen, sondern von oben her auf die Erde gekommen, (welches, auf was Art es geschehen, etwan durch gerichtliche Untersuchung wird klar zu machen seyn,) ist daher zu beweisen, weil erstlich die obere Fläche der Erde unam continuam maculam, auch an den beyden abhängigen Orten, da keine Stagnation oder Zusammenlauffung Platz gehabt, gemacht, welche sich doch bey vorsichtiger Aufhebung der Erde so bald verlohren, und nur hier und dar, wo nemlich das Baufeld am lockersten gewesen, eingesuncken, da es sich erstlich durch maculas sparsas, und endlich quasi per venulas noch sehen lassen: aber anderns nicht über eine Hand tief, unter welcher Tiefe so wohl, als seitwärts, nichts zu finden gewesen. Ob auch gleich die Anfangs dabey gewesenen Weibspersonen wollen gesehen haben, daß das Geblüte würcklich aus der Erden heraus gequollen, so [183] ist doch mehr als zu gewiß, daß erschrockene Leute mehr, oder anders sehen, als vorhanden ist. Und überdiß gar leichte möglich, daß bey dem lockern, und also mit vieler Luft durchmengten Baufelde, da es durch das Herumtrampeln der Leute zusammen getreten, und mithin die in ihr steckende Luft heraus gepresset worden, diese ihren Ausgang an einem nicht gedruckten Orte, dergleichen die blutigen Plätze gewesen, weil man dieselben geschonet, gesucht, und entweder Bläsgen aufgeworfen, oder auch etwas in die Höhe gesprützt. Zumahl ist aus denen Strichen an der Bauern Halbstrümpfen offenbar, daß von den Stoppeln, durch welche sie gegangen, das Blut theils an solche gewischt worden, theils angesprützet werden können. Welche meine Meynung ich hiermit schriftlich beyzulegen auf Begehren nicht ermangeln wollen. Culmbach den 27 Julii Anno 1720.

Johann Wilhelm Verpoorte
D. Phys. Ord.
V. Copia.

Bericht an Ihro Hochfürstl. Durchlaucht.

Durchlauchtigster Fürst etc.

Was sich gestrigen Tages zu Ködnitz begeben, wird das in Eyl verfertigte Protocoll zeigen: und was man dabey gefunden, habe als eine Probe in einem versiegelten Schächtelgen unterthänigst beysenden wollen. Eben als dies schreibe, erschiene bey mir Meister Pöhlmann, Bürger und Schneider, als welcher gestern in loco quaestionis mit gewesen, und zeigte einen mit hierher genommenen Strohhalm, welchen er in der Mitte von einander geschnitten, und bald noch gantz frisch darauf stehende zwey Blutstropffen wahrgenommen; und siehet man ordentlich, daß neben diesen zwo mercklichen Tropffen noch zwey andere heraus dringen wollen, ob schon man inwendig vom Halme weder Blut noch sonst etwas siehet. Habe immittelst diesen Verlauf darum nur so obenhin unterthänigsten anzeigen sollen, wie vielleicht einige vom Hofstaat in loco wahrgenommene Personen und sonst andere Ew. Hochfürstl. Durchl. immediate gehorsamste Relation erstattet, durch die gerichtliche Actus der Sache wahre Beschaffenheit veroffenbahren. Wie nun etwan in der Sache noch weiter zu verfahren, und die Zeugen eydlich abzuhören, hierüber erwarte in Unterthänigkeit gnädigsten Befehl, als im übrigen die dabey aufgelauffene wenige Kosten ad justificandum gehorsamst nachsenden werde, und darüber gnädigste Justificatur getröste. In profundesten Respect verharrend

Ew. Hochfürstl. Durchl.

Culmbach den 27 Jul. 1720.
Zur Hochfürstl. Bayreuth. Hofrathsstuben.

unterthänigster treugehorsamster
Georg Gottlieb Vulpius.

So weit gehen die überschickten Registraturen, die aber das Ende der Sache noch nicht in sich halten, oder was man etwan hiervon für eine wahre Ursache entdecket: Die Sammler der Naturgeschichte [184] sagen indessen: Wenn wir inzwischen von dieser Sache unsere unvorgreifliche Vermuthung zum Voraus zu geben verlanget würden, so dürften wir schwerlich die Sache anders als für pur natürlich ansehen, nur daß vielleicht bey erster Bemerckung derselben von den Bauerweibern keine gnugsame Aufsicht gebrauchet worden. Die vornehmsten Momenta scheinen darauf hinan zukommen: 1) Daß der Safft wie wahres Blut ausgesehen: 2) Daß sich selbiger unter währendem Abschneiden des Korns dargestellet: 3) Theils an den Stoppeln, theils auf der Erde: 4) Daher auch die Strümpffe im Gehen damit besudelt worden: 5) Ja, daß es würcklich in die Höhe soll gespritzet haben: 6) Wobey das Erdreich fast wie mit Blut besprenget gewesen: 7) Unter derselben kein Zeichen von Blute beobachtet worden: 8) Daß dieses Blutes wenig gewesen: auch 9) das Blutrinnen kurtze Zeit und nur wenige Augenblicke gewähret. Hieraus scheinet vermuthlich zu seyn, daß, so ferne es wahres Blut, und von keinem Menschen kommen, 1) ohne Zweifel eine bluthaltige Creatur, Insectum, oder dergleichen zugegen gewesen seyn müßte: so 2) vielleicht durch und unter dem Kornschneiden verletzet, oder getreten, oder auch ohne Verletzung zu Deponirung ihres blutähnlichen rothen Excrements oder Urins irritiret worden; welches aber die furchtsamen Weibesbilder vor Angst nicht untersuchet. Doch dieß ist eine unschuldige Vermuthung in einer Sache, wovon man zwar angesetzte Momenta historica, aber noch keinen nexum causalem proponiret, inzwischen die Verblutung von einem Menschen gerichtlich läugnet: Sind zugleich bereit, bey Entdeckung einer glaubwürdigern Ursache diesen Gedancken willigst fahren zu lassen.