Zedler:Rüge-Richter
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Rüge-Richter, heist ein solcher Richter, welchem eigentlich die Untersuchung und Erkänntniß derer Rüge-Sachen zustehet. Siehe Raugrafen, im XXX Bande, p. 1102. u. f. desgleichen Rüge und Merum Imperium, im XX Bande, p. 1058 u. ff.