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Zedler:Raths-Keller, Stadt-Keller

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Band: 30 (1741), Spalte: 991. (Scan)

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Literatur
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Raths-Keller, Stadt-Keller, ist insgemein ein Keller, der von dem Rath einer Stadt angeleget, mit Wein und fremden Geträncken, offt mit der Freyheit oder dem Befugniß, andere öffentliche Schenk- und Wirthshäuser auszuschlüssen, verleget, als ein Stadt-Gut verwaltet, und der Gewinn zum gemeinen Nutzen angewendet wird. Es ist nicht nöthig, dass ein solcher Keller eben unter dem Rathhause sey, und kan er auch an einem andern Orte angeleget werden. Spat.