Zedler:Rathsgang oder Seßion
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Rathsgang oder Seßion, Sessio Judicialis, ist eigentlich nichts anders, als die Versammlung oder Zusammenkunfft eines sämmtlichen Raths-Collegii, um wegen derer vorfallenden Angelegenheiten mit einander zu rathschlagen, und deshalber die nöthige Verfügung zu treffen.