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Zedler:Reichs-Sassen, oder Reichs-Bürger

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Reichs-Sachen, Reichs-Geschäffte, Reichs-Angelegenheiten, Reichs-Händel, Reichs-Handlungen, Reichs-Tractaten

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Reichs-Satzungen

Band: 31 (1742), Spalte: 166. (Scan)

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Literatur
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Reichs-Sassen, oder Reichs-Bürger, Lat. Subditi vel Cives Imperii immediati, sind unmittelbar dem Röm. Reiche unterworffen, auch der Landes-Fürstl. und hohen obrigkeitlichen Gerechtsamen fähige Bürger, doch aber keine Reichsstände. Sie werden unterschieden von denen unmittelbaren Bürgern des Reiches, welche sind diejenigen Fürsten, Grafen, Herren, Adel und Städte, so ihre Güter unter andern Churfürsten, und Reichs-Ständen haben, und vor deroselben Hof- und Landgerichten stehen müssen. Im übrigen genüssen sie zwar den unmittelbaren Reichs-Schutz, und alle davon abhangende Rechte; sie sind aber gleichwohl nicht mit allen Gerechtigkeiten, die zu einem Reichs-Stande gehören, versehen. Wie sie denn auch weder Sitz noch Stimme auf dem Reichstage, als das untrüglichste und gewisseste Kennzeichen der Reichs-Standschafft, haben. Siehe Reichs-Stand.