Zum Inhalt springen

Zedler:Reichs-Vormund, Reichs-Vormünder

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Reichs-Vormünder

Nächster>>>

Reichs-Vormund

Band: 31 (1742), Spalte: 193. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|31|Reichs-Vormund, Reichs-Vormünder|193|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Reichs-Vormund, Reichs-Vormünder|Reichs-Vormund, Reichs-Vormünder|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Reichs-Vormund, Reichs-Vormünder, heissen die an statt eines noch unmündigen oder minderjährigen Printzen verordneten Regenten, und Administratores; siehe Reichs-Vormundschafft.