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Zedler:Remiß, oder Remiß-Schreiben

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Remiß, Remise, Remisse, Remessen

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Remiß, Remissa, Remissen, Remissau, Remmissen, Remsa

Band: 31 (1742), Spalte: 553. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|31|Remiß, oder Remiß-Schreiben|553|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Remiß, oder Remiß-Schreiben|Remiß, oder Remiß-Schreiben|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Remiß, oder Remiß-Schreiben, Remissum, heißt diejenige Schrifft, so auf ergangene Compaß-Briefe von dem andern Richter, der des Gerichts-Zwanges ersucht worden, dem ersten Richter überschicket wird.