Zedler:SI A PARENTE QUIS MANUMISSUS SIT
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SI A PARENTE QUIS MANUMISSUS SIT, ist die Aufschrifft des 12 Titels aus dem XXXVII Buche derer Pandeckten, und geschiehet daselbst Verordnung, wie es auf den Fall mit der Erbfolge zu halten, wenn ein Sohn mit Tode abgehet, dessen Vater zwar noch am Leben, der ihn aber vorher schon aus der väterlichen Gewalt entlassen hat.