Zedler:Scheuchen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Scheuch

Nächster>>>

Scheuchsal

Band: 34 (1742), Spalte: 1355. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|34|Scheuchen|1355|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Scheuchen|Scheuchen|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Scheuchen, Scheuchung, Scheu machen, das Wild abscheuchen, oder die Abscheuchung des Wildes, Tovvitio, Fugatio ferarum, oder Jus abigendi feras, heißt das Wild durch allerhand Zeichen oder anders scheu machen, und verjagen.

Und ist dieserwegen vornehmlich in der Chur-Sächsischen Landes-Ordnung von 1555. tit. Abscheuchung des Wildes vom Getreydig, ausdrücklich versehen, daß denen Leuten, so innerhalb und an der Wildbahn gesessen, nachgelassen seyn soll, daß sie mit kleinen Hunden, die nicht Jagd-Hunde sind, das Wildpret abscheuen, und welcher hierüber von dem Wildpret beschädiget, und solches anzeigen und bescheinen wird, gegen denselben Ihro Churfürstl. Durchl. sich gnädig erzeigen wollen.