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Zedler:Soest

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Soest, oder Soestdyck

Band: 38 (1743), Spalte: 350. (Scan)

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Soest, Lat. Susatum, eine grosse Brandenburgische Stadt, und weyland eine Hansee-Stadt in der Westphälischen Graffschafft Marck, 7 Meilen von Münster, und eben so weit von Paderborn, am Flusse Asse gelegen.

Sie soll schon zu Carls des Grossen Zeiten ein bekannter Ort gewesen seyn, und zu dem Hertzogthum Westphalen gehöret haben, samt dem es der Churfürst von Cöln 1180 nach Heinrichs des Löwen Absetzung an sich gerissen; von dem aber ist die Stadt 1440. wegen Kränckung ihrer Privilegien abgefallen, und hat sich dem Hertzoge von Cleve ergeben, der sie auch tapffer 1447 beschützet hat, als sie von dem Churfürsten von Cölln mit einer Armee, die sich etliche 70000 Mann schätzten, bestürmet worden; wobey die Bürger unter andern sich mit heissen Bley gewehret, doch ist sie im Jahr 1616 von den Spaniern, und im dreyßigjährigen Kriege 1622 von Hertzog Christianen zu Braunschweig eingenommen und geplündert worden; unter dem Raube sollen auch die 12 silberne Apostel befindlich gewesen seyn. Nachdem ist die Stadt bald von den Brandenburgischen 1625 occupiret, bald aber 1636 in Kayserlichen, bald in Schwedischen und Heßischen, 1673 aber in Frantzösichen Händen gewesen, wodurch, und durch die vielen Feuers-Brünste sie ziemlich in Abnehmen gerathen, ob sie sonsten schon sehr groß, und in 10 Pfarren getheilt wird, auch so viele Thore haben soll.

Das Dom-Stifft und die meisten Einwohner sind Catholisch, doch haben die Lutheraner 7 Kirchen und ein Jungfer-Kloster, und die Reformirten 1 Kirche inne.

Die Stadt ist der Grafschafft Marck nicht gantz einverleibet, sondern macht wie eine besondere Herrschafft aus, dazu sonderlich ein District von Dörffern gehöret, die Söster-Börde genannt, unter denen Sassendorff wegen seiner schönen Saltzwercke bekannt, die von einer Gesellschafft in Soest, der Stern genannt, besessen und gebauet werden.

Es gehören auch hieher die Königl. Schlösser und Aemter, Hovestadt und Landscron, wie auch das Catholische Nonnen-Kloster, Paradeiß, welches zwischen den Catholischen und Evangelischen getheilet, doch so, daß jede ihr eigenes Haus haben, und andere. Abels Preuss. und Brandenb. Staats-Geogr. p. 382. u. f.

Man soll daselbst an den Fenstern einer Kirche, die Abbildung des Abendmahls sehen, bey welcher an statt des Oster-Lammes ein Schincken aufgesetzt ist, welches Soester Oster-Lämmlein genennet wird, und sich curieuse Passagiers daselbst zeigen lassen.

Von dieser Stadt hat man eine besondere Willkühr oder Stadt-Recht, welches nicht allein an und vor sich selbst eine absonderliche Gattung derer alten deutschen Rechte und Satzungen ist, sondern auch zur Erläuterung derer übrigen teutschen Gewohnheiten dienlich seyn kan. Siehe den Artikel: Soesten-Recht.