Zedler:Sternstein, oder Sternstain

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Sternstein, (Ferdinand von)

Band: 39 (1744), Spalte: 2004–2005. (Scan)

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Sternstein, oder Sternstain, eine gefürstete Grafschafft in der Ober-Pfaltz, so von dem Schlosse dieses Nahmens am Culmberge also benennet wird. Vorzeiten war es eine Herrschafft, und führte den Nahmen von der nahe dabey gelegenen kleinen Stadt Neustädtlein an der Waldnabe: welche auf der Landstrassen von Eger nach Regenspurg lieget. Sie gehörte denen von Pflug und nachgehends den Baronen von Heydeck. Nachdem aber Johann, Freyherr von Heydeck, Chur-Sächsischer General in den Schmalkaldischen Kriege, in die Acht erkläret wurde, belehnte der Kayser Ladislaus Popeln von Lobkowitz mit dieser Herrschafft. Im Jahr 1641 wurde dieselbe von dem Kayser Ferdinand III zu einem unmittelbaren Reichs-Lehn und gefürsteten Grafschafft gemacht, und ihr der Nahme von dem gedachten Schlosse Sternstein beygeleget. Der [2005] damahlige Inhaber war Wentzel Eusebius von Lobkowitz, welcher bey dem Kayser in grossen Gnaden stund. Die Fürsten haben sich auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg erboten monatlich zum Bayerischen Creysse 2 Reuter und, 6 Mann zu Fuß, oder 48 Gülden zu geben, wie auch jährlich zum Cammer-Gerichte 10 Gülden. Es ist aber die Sache damahls auf den nächsten Reichs-Tag verschoben worden, bey welchen denn die Fürsten in den Fürsten-Rath introduciret worden. Daß es aber bey dem gedachten Vorschlag nicht geblieben, erhellet aus des Limnäus Bericht, welcher meldet, daß der Fürst von Lobkowitz gehalten sey 3 Reuter, und 10 Mann zu Fuß, oder am Gelde 76 fl. und zur Cammer 16 fl. zu liefern. Zu dieser gefürsteten Grafschafft gehören Nordwärts die Stadt Neustadt am Nordgau, eine Meile von der Stadt Weiden, und das Schloß Sternstain, Nord-Ostwärts, die Stadt Schönsee mit den Richtern und Casten-Aemtern Waldau und Waldurn. Lucii Schles. Chron. p. 1102 Tromsd. accur. Geogr. Anon. Beschreibung des Bayr. Creysses p. 218. Zeilers Beschreibung der X Creysse des Heil. R. R. p. 252 u. f. Ertels Chur-Bayerischer Atlas II Th. im Anhange p. 24.