Zedler:Termin, (Publications-)
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Termin, (Publications-) Lat. Terminus Publicationis, ist, da entweder ein in Sachen ergangener Rechts-Spruch, oder die deshalber erfolgte Zeugen-Aussage denen Partheyen gehörig eröffnet wird. Siehe Sententz eröffnen, im XXXVII. Bande, p. 211. u. ff. desgleichen Oeffnung der Kundschafft, im XXV. Bande, p. 600. u. ff. wie auch Termin (rechtlicher).