Zedler:Termin zur Güte, oder zu Pflegung der Güte
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Termin zur Güte, oder zu Pflegung der Güte, Lat. Terminus ad amicabilem compositionem, ist, da denen Partheyen von dem Richter alle möglichste und vernünfftige Vorstellung geschiehet, sich in der Güte mit einander zu setzen, oder zu vergleichen, und die Sache ohne Noth nicht zum Processe gedeyen zu lassen. Siehe Termin (rechtlicher) desgleichen Partheyen, im XXVI Bande, p. 1051.