Zedler:Themar

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THEMA PROPRIUM

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THEMA RHETORICUM

Band: 43 (1745), Spalte: 612–614. (Scan)

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Themar, oder wie in den Traditionibus Fuldensibus befindlich, Dagamar oder Thegamar, ingleichen Tagagnari, Lat. Themaria, eine kleine Stadt und Amt in der gefürsteten Grafschafft Henneberg anderthalb Meilen unter Schleusingen rechter Hand an den Einfluß der Schleuß in die Werra, nahe bey welchem an eben der Schleuß das vor dem sehr berühmte Kloster Vessera gelegen. Es gehöret jetzo den Hertzogen von Sachsen-Salfeld, Meinungen und Gotha in Gemeinschafft zu. Ehemahls gehörete es den gefürsteten Grafen von Henneberg, als aber solche in dem Jahr 1583 ausstarben, fiel Themar, wie fast alle Hennebergische Lande, an die Hertzoge von Sachsen, wurde auch mit den übrigen Hennebergischen Landen von beyden Sächsischen Häusern, dem Albertinischen und Ernestinischen, gemeinschafftlich besessen, bis in das Jahr 1660, da zu Weimar die Theilung solcher gefürsteten Grafschafft zwischen Hertzog Moritzen zu Sachsen-Naumburg, Hertzog Wilhelmen und Ernsten zu Weimar und Gotha und Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Altenburg vorgieng, und dabey Stadt und Amt Themar an die Altenburgische Linie nebst andern Hennebergischen Stücken, als dem Amt und Stadt- Meinungen, dem Amt Maßfeld, der Kellerey Behrnigen, dem Kammer-Gut Henneberg und Hofe Miltz an Theilen gekommen. Von dar es nicht alzulange darauf [613] im Jahr 1680 an Hertzog Ernsten von Sachsen-Gotha, und nach dessen Tode an den vierdten Sohn Hertzog Ernstens, Hertzog Heinrichen zu Sachsen-Römhild gelanget. Weil aber Hertzog Heinrich den 10 May 1710 ohne Erben starb, gediehen Amt und Stadt Themar und andere dessen Lande an die nächsten Agnaten, und damit in die Gemeinschafft des Coburgischen Succeßions- oder Divisions-Streits. Unweit der Stadt Themar liegt das öde Schloß Osterburg.

Im Jahre 1596 als Themar von beyden Sächsischen Häusern gemeinschafftlich besessen ward, wurde den 14 May zwischen dem Amte Themar an einem, und Hanß Andreassen von Hesperg andern theils eine Vergleichung und Vertrag des kleinen Weidewercks halber aufgerichtet, und den 12 Julius darauf von der Chur- und Fürstlichen Sachsen-Hennebergischen Regierung zu Meinungen confirmiret. Ingleichen ist das Jahr darauf den 18 August zwischen eben diesen nur gedachten Partheyen ein anderweitiger Vertrag wegen der Hege-Säulen und Vorziehen mit Feder-Lappen errichtet worden.

Die Kirche daselbst, welche 1488 erbauet ist, und allezeit bis ins 16 Jahrhundert ein Filial von dem ohnweit davon gelegenen Leutersdorff abgegeben, ward 1631 wieder renovirt. Es fanden sich vor Zeiten allerhand Brüderschafften allhier, als die Brüderschafften Corporis Christi und St. Sebastiani, welche letztere kurtz vor Aufrichtung der Pfarr-Kirche ihren Anfang genommen, ingleichen eine Stifftung der Oelberg genannt. Ums Jahr 1510 verkauffte Peter, Abt zu Vesra, ein Fürst Wilhelmen von Henneberg vor 1100 Gulden das Recht, einen besondern Pfarrer in Themar zu setzen, darüber ein Receß aufgerichtet wurde, welchen der Abt Hermann von Fulda und Herßfeld im Nahmen des Pabsts 1514 confirmirte. Fürst Wilhelm also ernennte 1515 zum ersten Pfarr allhier nach erfolgter Separation M. Matthes Löbern, und haben nach ihm noch verschiedene vor der Reformation die Sacra versehen. Nach der Reformation aber sind als Pastores oder Decani daselbst gestanden:

  1. Mattheus Zimmermann, nach dessen Tod das Pastorat bis nach Ausgang der Visitation Vacant geblieben.
  2. M. Laurentius Artopäus oder Beck, vorhero Pfarrer zu Maßfeld, welcher ein herrliches Zeugniß seiner Gelehrsamkeit und exemplarischen Lebens erhalten, und 1551 zu Leipzig war ordiniret worden.
  3. M. Joachim Werner, von Königshofen bürtig, vorhero Conrector zu Schleusingen, starb den 13 Jul. 1571.
  4. M. Josua Lohner, welcher von der Pfarr zu Bibra hieher kommen, und 1574 Superintendent zu Meinungen worden.
  5. Cyriax Mercker, gebürtig von Fladungen, und vorhero 2 Jahr Rector zu Suhla und 2ter Diaconus zu Schleusingen, von 1574 bis 1610 da er starb.
  6. M. Veit Klett, von Suhl gebürtig, von [614] 1610 bis 1612, da er Pfarrer zu Heinrichs worden.
  7. Michael König, von 1613.
  8. M. Johann Otto von 1613 bis 1617.
  9. Michael Muretus 1617 starb 1627 im 57 Jahr seines Alters.
  10. M. Balthasar Schott 1626 starb 1636.
  11. M. Johann Stumpff, starb 1672.
  12. M. Samuel Scheiner, von der Pfarr Walldorff hieher 1672 starb 1673.
  13. M. Heinrich Fergen, vorher Reise Prediger derer Printzen zu Sachsen-Gotha von 1673 Mariä Verkündigung bis 1676 da er zur Superintendur nach Gotha beruffen worden.
  14. M. Paul Sternbeck, von Schweina hieher, wird 1683 im Monat Jenner zur Superintendur nach Königsberg in Francken befördert.
  15. M. Andreas Lenzer, von der Pfarr zu Hayn hieher 1683 vom Superintendenten zu Römhild M. Valtin Sutorius den 18 Febr. präsentirt, starb den 28 Jul. 1708.
  16. M. Tobias Sutorius, vom Rectorat zu Römhild hieher 1709. auf den Sonntag Quasimodig. vom Herrn Superintendenten Gröznern zu Römhild präsentirt.

Sonsten sind auch von denen Amtmännern zu Themar folgende merckwürdig, als:

  1. M. Michael Dilherr, der Stamm-Vater der Dilherrischen Nachkommenschafft, und der sich um die Hennebergische Landschafft gar sehr verdient gemacht, von 1540 bis 1565, da er starb.
  2. Leonhard Wolff von 1570. Da er erst confirmiret worden.
  3. Heinrich von Vitzenhaben von 1576 hat aber 1579 resignirt.
  4. Heinrich Dilherr von 1579 bis 1615 da er den 19 October starb.
  5. Caspar Dilherr, des vorigen Sohn, wurde schon 1612 substituirt.
  6. Christoph Lattermann 1617.
  7. Johann Caspar Großgebauer, von 1629.
  8. Johann Christoph Winter 1638.
  9. Johann Wendel Winter, des vorigen Sohn.
  10. Michael Gotthard 1687.
  11. Ernst Reiser 1690.
  12. Andreas Reyher.
  13. Johann Gottlieb Jacobs 1707 wird 1712 Rath und Amtmann zu Tonna im Gothaischen.
  14. N. Schellhaase, des Bürgermeisters in Jena Sohn, vorheriger Hof-Advocat zum Friedenstein.

Weinrichs Hennebergischer Kirch- und Schulenstaat p. 172 307 u. f. Müllers Chur- und Fürstl. Sächßl. Annales p. 219. 222. 441. 535. Hübners Geogr. III Th. p. 236. von Falckenstein Thüringische Chron. I Buch p. 141.