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Zedler:Theodoricus II. König in Burgund und Austrasien

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Theodoricus oder Dietericus I, König von Austrasien

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Theodoricius, oder Dietericus I, König in Franckreich

Band: 43 (1745), Spalte: 765–766. (Scan)

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Literatur
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Theodoricus II. König in Burgund und Austrasien, beygenahmt der Jüngere, war der andere Sohn Childeberts, Königs in Austrasien, von dessen Gemahlin Faileuba, die ihn 587. gebohren. Er bekam nach seines Vaters 595. erfolgtem Tode, zu seinem Antheil, das Königreich Burgund, und ließ sich durch seine Großmutter Brunichild zu vielen bösen Dingen verleiten. Im Jahr 599. schlug er Clotarius II, König von Soissons, bey Sens, und 603. bey Estampes aus dem Felde, worauff er 606. den Heil. Desiderius, Bischoff zu Vienne, steinigen, den Heil. Columbanus aber, der ihn wegen des mit seinem Bruder Theodoberten II, Könige in Austrasien, angefangenen Kriegs bestrafte, 609. ins Elend verweisen ließ. Es hatte nehmlich die Brunichild das gute Vernehmen zwischen beyden Brüdern gestöhret, indem sie den Theodoricum beredete, es wäre Theodobert nicht des Childeberts, sondern nur eines Gärtners Sohn, und hätte kein Recht an dem Austrasischen Reiche. Dieses bewog Theodoricum, wider seinem Bruder zu Felde zu ziehen; es gieng aber dieser Krieg ohne Blutvergiessen aus, und die Länder blieben in Ruhe, bis ins Jahr 610. da der Krieg zwischen diesen Printzen von neuem angieng, und recht blutig war. Theodobert war über die von seinem Vater gemachte Theilung [766] der Länder schon lange mißvergnügt, und hatte ungern gesehen, daß das Elsaß, der Sundgau und der Thurgau von dem Austrasischen Reiche abgesondert worden. Er machte demnach einen Anspruch auf diese Länder, und that einen unversehenen Einfall ins Elsaß, bemächtigte sich auch dieser Länder, ehe der König von Burgund sein Bruder die geringste Nachricht davon bekam. Daß gantze Land wurde von ihm starck mitgenommen, und nachdem die Land-Stände zu Seltz im Nieder-Elsaß eine Friedens-Conferentz vermittelt, und Theodoricus nur mit 10000. Mann sich dem Ort genähert, brachte Theodobert von allen Seiten in der Eyl eine starcke Armee zusammen, womit er seinen Bruder umringete, und ihn also nöthigte, das Elsaß, den Sundgau, das Land um die Thur und Kemps, und überhaupt alles, was von dem Königreich Austrasien abgerissen worden, ihme wieder abzutreten. Theodoricus wolte ein so schönes Land nicht gerne im Stiche lassen, brachte daher im Jahr 612. ein starckes Kriegs-Heer zusammen, und schlug Theodoberten erstlich bey Toul, und hernach bey Tolbiac gäntzlich aus dem Felde, bekam ihn gefangen, und ließ ihn nach Chalons au der Saone in Verwahrung bringen, dessen jungen Printzen Meroväum hingegen an einem Stein zerschmettern. Brunichild ließ gleich Anfangs Theodeberten das Haar abschneiden um ihm dadurch alle Hoffnung zur Regierung zu benehmen. Da aber ihre Rache damit nicht vergnügt war, bewog sie Theodoricum ihm das Leben zu nehmen, wodurch er denn die Königreiche Burgund und Austrasien mit einander vereinigte; er starb aber noch selbiges Jahr zu Metz, als er einen Kriegszug wider Clotarius II, König zu Soissons, wegen des ihm im Jahr 611. cedirten und im Besitz genommenen Hertzogthums Denteline, vorzunehmen in Begriff war, an einem Durchfalle, oder, wie andere wollen, am Giffte, den ihn seine Groß-Mutter beygebracht. Von seiner Gemahlin Ermenbergen, Witericus, Königs der West-Gothen, Tochter die er 606. geheyrathet, und 607. wieder nach Hause geschickt, hinterließ er keine Erben. Seine natürliche Kinder aber waren. 1) Sigebert, welcher 601. gebohren, und 613. auf des Clotarius II. Befehl umgebracht wurde. 2) Childebert, welcher 602. auf die Welt gekommen, und sich 613. auf die Flucht begeben, worauf man ihn nicht weiter gesehen. 3) Corbus, dey 603 gebohren, und 613. mit seinem ältesten Bruder getödet wurde. 4) Meroveus, welcher ohngefehr 6 Jahr alt war, als sein Vater mit Tode abgieng, und von Clotarius II der ihm aus der Taufe gehoben, beym Leben erhalten wurde. Einige legen ihm auch zwey natürliche Töchter bey, welche 613. ebenfalls eines gewaltsamen Todes sterben müssen. Fredegar. Chron. Aimoin. L. III. Gesta Reg. Franc. c. 38. 39. Jonä Vita S. Columbani c. 28. Anselme Hist. Gen. Tom. I. p. 18. von Bünau Reichs-Hist. Tom. II. p. 167. u. f.