Zum Inhalt springen

Zedler:Ufftreiben

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Ufftief-Hammer

Nächster>>>

Ufftrungen oder Uftrungen

Band: 48 (1746), Spalte: 473. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|48|Ufftreiben|473|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ufftreiben|Ufftreiben|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}

Ufftreiben, geschiehet bey den Handwerckern, wenn wider einen Gescholtenen, mit Mund und Feder, durch die auswandernden Gesellen nachgefolget wird, er mag noch wandern, oder bereits in einer Zunfft sitzen, daß er uffstehen, an den Ort, wo das Handwercks-Verbrechen begangen worden, sich stellen und die Sache ausmachen muß. Es ist demnach gleichsam eine Edictal-Citation. Beyers Handwercks-Lexicon.