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Literatur * {{Zedler Online|48|Uibergebung, (feyerliche) oder solenne, zierliche, und förmliche Uibergebung|620|}}
Weblinks {{Wikisource|Zedler:Uibergebung, (feyerliche) oder solenne, zierliche, und förmliche Uibergebung|Uibergebung, (feyerliche) oder solenne, zierliche, und förmliche Uibergebung|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}
Uibergebung, (feyerliche) oder solenne, zierliche, und förmliche Uibergebung, Lat. Traditio solennis oder formalis, ist, wenn jemanden eine Sache mit besondern Solennitäten, oder auf eine in den Rechten vorgeschriebene Art und Weise geschiehet. Siehe Uibergebung, (wahrhaftige.)