Zedler:Umstossen, oder Umstossung, und Umgestossen
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Umstossen, oder Umstossung, und Umgestossen, heißt in den Rechten insbesondere so viel, als eine Sache, z. E. ein Testament, einen Kauf-Contract, [1068] Vergleich, u. s. w. unkräfftig und ungültig machen, oder wieder aufheben, und vernichten.