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Zedler:Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken

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Undenckliche Jahre, oder Undenckliche Zeit

Band: 49 (1746), Spalte: 1193. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|49|Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken|1193|}}
Weblinks
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Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken, Lat. Immemorialis, Immemorabilis, oder Quod hominum memoriam excedit, Frantz. Immemorial, heisst in den Rechten eine so lange Zeit, die über der Menschen gedencken hinaus gehet. Wie viel Jahre aber eigentlich zu einer undencklichen Zeit erfordert werden, wird nach Unterschied der Fälle ungleich entschieden. Mehrentheils werden 100 Jahre, in gewissen Fällen aber mehr, und in andern weniger, angenommen. Wehner.