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Zedler:Unser und des Reichs schwere Ungnad

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Unsewitz

Band: 49 (1746), Spalte: 2009. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|49|Unser und des Reichs schwere Ungnad|2009|}}
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Unser und des Reichs schwere Ungnad, ist besonders eine Clausel, welcher Ihro Römisch-Kayserliche Majestät sich in dero Befehlen zu gebrauchen pflegen, um die, denen solche zugefertiget werden, desto mehr zu dem Ihro Majestät und dem gesammten Reiche schuldigen Respecte und Gehorsam aufzumuntern, und hat dieselbe eigentlich diesen Verstand, daß durch solche Worte denen Verbrechern und Uebertretern Dero Befehle alle Kayserliche und des Reichs Gnade abgesprochen, und sie also zugleich vor des Reichs Feinde erkläret werden. Welches gewiß nichts anders, als die allerschwerste Straffe nach sich ziehen kan, indem ihnen dadurch aller Schutz und alle Gewährung des Rechts und der Gerechtigkeit aberkannt wird. Blum de Proc. Cam. tit. 29 n. 104. Besold Contin. v. Uns.