Zum Inhalt springen

Zedler:Verjährung, (accordirte oder verabredete)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Verjährung, (absolvirte oder vollendete)

Nächster>>>

Verjährung, (achtjährige)

Band: 47 (1746), Spalte: 880. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|47|Verjährung, (accordirte oder verabredete)|880|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Verjährung, (accordirte oder verabredete)|Verjährung, (accordirte oder verabredete)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}


Verjährung, (accordirte oder verabredete) siehe Praescriptio conventionalis, im XXIX Bande, p. 82. wie auch den Haupt-Artickel: Verjährung.