Zum Inhalt springen

Zedler:Visitation der Gerichte

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Visitation der Gefängnisse

Nächster>>>

Visitation der Grentzen

Band: 48 (1746), Spalte: 1849. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|48|Visitation der Gerichte|1849|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Visitation der Gerichte|Visitation der Gerichte|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}



Visitation der Gerichte, Lat. Visitatio Judiciorum, ist, wenn von der hohen Landes-Obrigkeit zu Untersuchung und Abstellung der bey einem oder anderm Gerichte sich eräugnenden Mängel und Gebrechen gewisse Deputirte ernannt werden, und solche nach der ihnen ertheilten Commißion entweder selbst alles auf einen bessern und ordentlichern Fuß zu setzen bemühet sind, oder auf den dieserwegen höhern Orts erstatteten Pflichtmäßigen Bericht eine anderweitige Verfügung erwarten müssen, und nach deren Empfang der ihnen ertheilten Vorschrifft gemäß weiter verfahren. Siehe Visitation.