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Zedler:Vogelheerd, Vogel-Gestelle

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Vogelheine

Band: 50 (1746), Spalte: 213–218. (Scan)

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Vogelheerd, Vogel-Gestelle, Lat. Area, Frantz. Aire, ist ein Platz, auf welchem der Vogelsteller seine Netze ausbreitet und Lockvögel stellet, damit er, in der darneben erbaueten Hütte sitzend, die Vögel, so auf solchen Platz fallen, mit dem Netze berücke und fange. Es giebt allerley Gattung der Vogelheerde: Waldheerde, Feldheerde, Strauch- oder Buschheerde, Lerchenheerde, Springheerde und Tränckheerde. Zu einem Waldheerde muß man einen solchen Ort erwählen, da eine allzugrosse Blöße der Bäume den Platz des Heerdes nicht zu helle, und die allzu dickstehenden Büsche denselben nicht zu finster machen. Der Platz soll den Fuhrstrassen und Fußsteigen nicht gar zu nahe gelegen seyn, damit die Vögel nicht scheu, und Zeit währendem Fanges den Heerd zu verlassen bemüßiget werden. Der Platz, worauf die Heerdwände zustellen, soll breit und mit grünen Gras bewachsen seyn; wo aber keine grüne Gegend vorhanden, muß man vorhero einen Platz mit grünem von Wiese ausgestochenen Rasen vorhero machen und selbigem, soweit die Garne und Wände schlagen und reichen können, so genau zusammen setzen lassen, daß es einer von Natur gewachsenen grünen Wiesen nicht ungleich ist. Ist dieser grüne Ort etwas erhöhet, ist er zum Vogelheerde desto besser und bequehmer, weil solchergestalt mehr Licht auf den Heerd fällt, und also der Vogel auch eher zum Einfall in den Heerd beweget wird. Es ist gut, so ohnefern davon ein Bach oder kleines Wasser anzutreffen, welches so wohl den fremden Vögeln, als dem Vogelsteller vor seine Lockvögel zu statten kommt. Den also ausgesuchten oder zubereiteten grünen Platz muß man auf beyden Seiten mit bedeckten Garngruben versehen, worein die nach der Länge ausgebreiteten Garne und Wände müssen geleget, und, damit selbige die Vögel nicht erblicken, mit grünen Zweiglein in etwas bedecket werden. Auswendig herum besetzt man einen Haag von kleinen mittelmäßigen und grossen Sträuchern, und gräbt dürre Stellbäume zum Aufsitzen feste ein. Inwendig besetzt man den Platz mit Wacholdersträuchen, Ebereschen und andern Bäumen, und ordnet da die Lockvögel. Die zwey Wände müssen hinten und forne mit starcken Leinen und eingeschlagenen Heffteln feste eingespannet seyn, daß man sie mit einer Hand geschwinde zuziehen, und die Wände oben über den Strauch feste zusammen schlagen könne. Die Vorläufferplätze haben bei den Groß- und Halbvögeln eine andere und bey den kleinen Vorläuffern gleichfalls eine andere Beschaffenheit [214]Die Seite des Heerds, worauf die grossen Vorläuffer anzutreffen, muß drey bis vier mit Erden erhobene und mit grünem Gras bewachsene Häufflein und Plätze haben, damit sie den Fremden nicht nur im Gesichte stehen, sondern auch einen Appetit und Begierde zum Abflug in den Heerd erwecken. Sothane erhobene Plätze bestecket man insgemein mit Ebereschen- oder Wacholdersträuchen. Für die kleinen Vorläuffer bedarff man keine erhobene Plätze, sondern man machet sie auf der ebenen Erde fest, jedoch damit sie so wohl ihr Geäse als Trincken erblicken, haben die Vogelsteller die Gewohnheit, ein kleines rundes Plätzlein mit Abstreiffung des Rasens auszustechen, und darauf die kleinen Vorläuffer zu setzen. Nächst an diesen kleinen Vorläuffern machet der Weydmann auch zuweilen eine schlancke Stange fest, worauf der ankommende wilde Vogel besonders gerne sitzet, dem Gesange der Lockvögel willig zuhöret, und anbey verursachet, daß die nachfolgenden fremden Vögel seinem Exempel nachfolgen sich gleichfalls in den Heerd begeben, und mit ihnen dem Vogelsteller zu Theil werden. Bey besagter Stange und den kleinen Vorläuffern, muß man einen langen, etwan zwey Hand breiten Aetzplatz machen, den grünen Rasen abstreiffen, und Hanf oder Hirsen darauf hinwerffen. Die Vogelhütten werden auf unterschiedene Art gemacht, entweder sie werden in der Erde, wo ein Hügel ist, fast wie ein Keller ausgegraben, oder mit grünen Rasen auf allen Seiten beleget, oder von Pfählen und Stangen zusammengesetzet, und mit Tannen oder andern grünen Reisig um und um bestecket, oder, wer die Unkosten nicht scheuet, von Zimmerarbeit aufgerichtet, die Felder ausgemauert, oder ausgestacket, ein Ofen hinein gesetzet, Glasfenster hinein gemacht, und rechte Tische, Bäncke und Thüren hineingeschafft, das Dach aber allenthalben mit Schindeln gedecket, welche zur Vogelfangzeit mit Tannen- Fichten- und Kiefernreiß über und über gantz grüne bekleidet werden. Man kan auch Hütten aus Leinwand machen, und damit man sich solcher so wohl im Wald, als aus dem Felde, bey Streich- oder Lerchenheerden bedienen könne, dieselben auf der einen Seite mit Oelfarbe grün, auf der andern aber Lohe- oder Erdfarbe anstreichen. Weil sie nicht schwer, und die Leinwand auf einem leichten höltzernen Gestelle ausgespannt, kan sie der Vogelsteller hintragen wohin er will. Eine jede Hütte, sie sey gemacht, wie sie wolle, muß ihre benöthigten Fensterlein und Sehlöcher haben, damit der Vogelsteller mit den andern, die dem Fange beywohnen, aller Orten sich umsehen, und theils die Vögel, die hineingefallen, theils auch die, so noch zum Einfalle eilen, beobachten könne. Eines von diesen Hüttenlöchern kan zum Klobenfange angewendet werden, wiewohl andere vom Kloben fange auf dem Heerde nicht gar zu viel halten; angesehen die Meisen, wenn sie an Klauen gefangen werden, allzulaut schreyen, und dadurch nicht allein die Lockvögel im Gesange irre, sondern auch die Fremden ausreissend machen. Ein solcher mit Hütte, Garn- und Vorläuffer-Plätzen wohl versehener Ort oder Heerd, pflegt obgedachter maßen rings herum mit Bäumen eingeschränkt, und bey der einen Seite [215]des Heerds, wo die grossen Vorläuffer angemachet, dürre Waldbäume, welche kein Laub mehr haben, und bey den Weydleuten insgemein Anfälle heissen, befestiget zu werden. Auf diese Bäume fallen die grossen und Halbvögel überaus gerne, und weil sie nicht weit von den Vorläuffern im Heerde stehen, so bringt sie ihr Anfall auf diese Bäume, bald hierauf zum Abfalle in den Heerd, woselbst sie gefangen werden. Die andere Seite muß aber nicht so blos mit dürren Bäumen, sondern mit dickern und annoch grünen Waldbäumlein besteckt seyn, indem die kleinen Vögel, insonderheit die Fincken, als welche beym kleinen Vogelfange fast den meisten Nutzen bringen, besonders gerne sitzen. Weswegen diese Seite des Heerdes von den Vogelstellern jederzeit die Finckenheerde genennet wird. Der Feldheerde giebt es zweyerley: Strauchheerde und Lerchenheerde. Die Strauchheerde, oder wie sie von andern betittelt werden, Buschheerde, machet man auf das freye Feld, doch so gar weit von einem Wald oder Holtze nicht abgelegen. Es werden bey vier Schritte lang, und anderthalben Schritt breit grüne Waldsträuche und Büsche, dahero der Heerd den Nahmen führet, in die Erde zusammen gesteckt, und zwar sehr fest, damit der Wind solche nicht verwehen möge. Ueber gedachte Büsche richtet man eine Wand von einer ziemlichen Breite, daß sie nicht allein füglich über den gantzen Busch und Strauch, sondern auch noch etwas auf die Erden fallen und schlagen kan; so bald nun ein Flugvogel ankömmt, fället er, weil sonst keine andere Bäume in der Nähe, auf die Sträuche, und wird mit der darüber schlagenden Wand eiligst berücket. Weil aber der Vogel, wenn keine andere Wand vorhanden wäre, gar leicht durchwischen könnte; so wird noch eine Beywand zu Hülffe genommen, die aber nur bloß auf die Erden geleget, und nicht verdecket oder eingeschlagen wird; da hingegen die andere breite Wand unverdeckt nicht liegen kan; und dahero, wie die Garn bey den Waldheerden, nothwendig eine Garngrube haben muß. Unter diese Beywand kommen die Vorläuffer, um die beyden Wände aber die Lockvögel, derer Häuslein und Käfige mit grünen Zweiglein bedecket werden. Einige von der Locke stecket man auch auf Stänglein, und zwar etliche Schritte vom Strauche hinweg, damit sie, wenn die fremden Vögel den Gesang der Einheimischen nicht so weit vernehmen solten, ihr Geschrey besser in die Ferne erschallen lassen. Es haben zwar einige den Gebrauch bey Strauchheerden, ihre Locke auch zuweilen unter die Büsche im Heerde zusetzen, allein dieses ist nicht gar zu nützlich, denn die Vögel werden durch vieles Zuziehen erschrecket und scheu, verhindern sich selbst im Locken und Singen, schaffen also bey dem Strauchfange dem Weydmanne wenig Nutzen. Hierbey muß so wohl, als bey den Waldheerden eine Hütte gefunden werden, die aber nur über eine ausgegrabene Grube mit etlichen Büschen verfertiget wird; weil aber der Vogel sich offt auf die Hütte eher, als auf die Sträuche zu setzen pfleget, so haben einige Vogelsteller in Gewohnheit, dürre Aeste auf selbige zu legen, den heran flügenden Vogel dadurch von der Hütte abzuhalten, hingegen ihn auf die grünen im Heerde [216]stehenden Sträuche zutreiben. Es werden auf diesen Strauchheerden Fincken, Gögler, Hänfflinge, Zeißlein und andere kleine Vögel berücket. Die andere Art von Feldheerden ist der Lerchenheerd; dessen Garn und beyde Wände leget man nur bloß hin auf freyen Acker in das ebene Feld, hat also der Garngruben dabey nicht nöthig. Man setzet zwey oder drey Vorläuffer hinein, und soviel Locklerchen nahe zu den Wänden, so ist dem Lerchenheerde das meiste Recht geschehen. Keiner sonderlichen Hütte brauchet man dabey nicht, sondern machet ein Loch, bestecket selbiges ein wenig mit grünen Zweigen, lässet übrigens oben alles offen, damit man hin und her sehen, und den Anflug der Lerchen beobachten könne. Und wie solchergestalt die Korn Lerchen auf dem Felde, also werden hingegen die Heyde-Lerchen im Walde und auf den Heyden gefangen; dahero man offtmahls siehet, daß manche Vogelsteller von der Hütte ihres Waldheerdes an einen grünen Gang gebauet und bey dem Ende dieses Ganges den Zug zum Heyde-Lerchenheerde fest gemacht, damit sie zu gleicher Zeit den Wald- und Lerchenheerd richten können. Die Springwände leget man ebenfalls auf das freye Feld, auch zuweilen in grosse Gärten, oder auf Wiesen. Man nimmt darzu eine Wand von Garnen eines grossen Heerdes, leget sie entweder nur bloß hin auf den Boden, oder gräbet einige Erde auf, damit selbige hineingeleget, und nicht wohl gesehen werde. Statt der Wandstäbe nimmt man Höltzer, so nur halb so groß, richtet die Wände auf das leichteste, damit sie, so bald sie nur berühret werden, zufallen und überspringen können; dahero selbige den Nahmen Springwände führen. Auf den Ort, worüber die Wand fället, pfleget man Kletten, Hanfsträuchlein, Disteln und anders dergleichen zu stecken, damit die Vögel desto lieber darauf fallen, und ihren Flug um soviel williger dahin thun mögen, und daher kömmt es, daß so wohl die Hänfflinge und Zeißlein, als die Stieglitze, damit erhaschet werden, weil sie für andern Vögeln ihre Lust im freyen Felde haben, und solch aufgestecktes Gefrässe gar sehr lieben. Wegen dieses Fanges Geschwindigkeit kömmt es, daß die Springwände auch zuweilen auf die Sperlinge in die Höfe gestellet werden. Wenn man zween Vorläuffer, und zween Lockvögel, verstehe von der Art, die man damit zufangen gedencket, bey der Springwand hat, so ist der gantze Springheerd bestellet. Keine Hütte bedarf man auch nicht, weit man das Zugseil hierbey sehr lang zu lassen gewohnet ist, die Tränckheerde oder Träncktennen werden folgender Gestalt angeleget: Man siehet im Walde eine Gelegenheit aus, von einer Lache oder Grube, darinnen entweder Regenwasser jederzeit gefunden wird, so wegen ihrer Tiefe nicht eintrocknet, oder auch den Zugang von einer Quelle hat, daß man zu allen Stunden darinnen Wasser finden, und also der Vogel so wohl Winters- als Sommerszeit seinen Durst daraus löschen kan. Hierüber nun wird eine Wand zurechte gemacht, daß sie, wenn man sie richten und rücken will, eiligst über die mit Wasser versehene Grube falle; hierbey müssen andere in der Nachbarschafft entstehende und zulauffende Wässerlein wohl mit Sträuchen [217]zugedeckt und verleget werden, damit der Vogel keine andere Gelegenheit zum Trincken in dem Walde finden, sondern nothwendig daselbst seinen Tranck holen möge. Hat nun das Geflügel eine geraume Zeit über gewohnt, ihr Saufen vom besagten Orte zu holen, so muß man einmahl bey heissen Sommertagen hinter einem Baume Achtung geben, und so man steht, daß viel Vögel sich herannahen, des andern Tages, die schon vorher bereitete Tränckwand richten, und den Zug entweder in einem dicken dabey stehenden Busche gehen lassen, oder in einer kleinen aus Sträuchern zuvor gemachten Hütten selbigen befestigen, und darinnen auf die zum Trancke eilende Vogel lauren. Es brauchet dieses Weydwerck wenig Mühe, keiner Locke, und ist zumahl bey heisser Zeit sehr lustig. Es kommen sowohl grosse als kleine Vögel zu diesen Tränckwänden, ja wenn Eichhörnlein, Hasen oder Füchse dieses Wassers gewohnet, kan ste der Weydmann gleichfals mit nehmen. Auf grosse Vögel gehet der Fang vierzehn Tage nach Michaelis an, und währet den Winter durch. Auf die kleinen Vögel aber hebt er auf Bartholomäi an, und höret im October wieder auf. Es darf niemand einen Heerd anlegen, ohne Vorbewust des, dem die Jagd- und Weyd-Gerechtigkeit zustehet, auch nicht auf gemeinen Boden, ohne Wissen der Gemeine. Ein Heerd soll dem andern nicht näher denn tausend Schritte angerichtet werden. Es gehöret aber das Recht einen Vogel-Heerd anrichten zu dürffen, mit zu der kleinen Wildbann, und begreifft solcher der Gewohnheit nach nicht nur den ausgestreckten Platz, sondern auch die gantze Conferentz und Bezirck, so weit man einen Vogel singen hört, und beschleust denselben also, daß in solchen Bezirck keiner einen andern Heerd machen darf; daher einem jeden Herrn bevor stehet, den Heerd eines Jahrs mitten im Bezirck, des andern im Orte hinaus, wie er vermeynt, am Striche am besten zu seyn, zu machen und anzurichten, und dennoch bleibt und ist es der vorige Heerd, und nicht ein anderer, oder neuer; es müste denn etwann ein anders hergebrachten oder vorgeschriebenen Rechtens seyn. Meichsner Tom. I decis Cameral. I. p. 2 fol. 8. Webner in Obs. Pract. voc. Vogel Waid. In Francken ist denen Edelleuten zugelassen, an dem Orte, wo sie ihre Häußliche Wohnung haben, ein oder zwey Vogel-Heerde, nach Gelegenheit des Orts aufzurichten, und werden Küchen-Heerde genannt, welche Küchen-Heerde an dem Orte bisweilen frey aufgerichtet werden, wenn gleich ein anderer den Wildbann daselbst hat, bisweilen aber nicht frey, sondern aus Gnade und besonderer Vergünstigung zugelassen; welchenfals, wenn die von Adel dem Wildbann-Herrn schreiben, und um einen Küchen-Heerd anlangen, wird ihnen solches gemeiniglich auf ihr Zuschreiben, (woferne keine Unnachbarschafft oder Differentz unter ihnen) verstattet und zugelassen. Wehner in Obs. Pract. voc. Vogel-Waid, Becks Tr. de Jurisdict. Forest. p. 264. Kluger Beamter, Part. I tit 34 § 12. Und in der Chur-Sächs. Landes-Ordn. des Orts Francken von 1531 fol. 29 findet man wegen Anlegung und Veränderung der Vogel-Heerde folgende Verordnung: [218]"Wann ein Ober- oder Erb-Herr auf seinen Grund und Boden gebührlich weiß neue Vogel-Heerd zu verlassen, fürnehmen und aufrichten wolte, daß es mit der Ordnung und fürsichtigem Maaß geschehen soll, dadurch sie vor allen Dingen den alten Voge- Heerden ohn allen billichen Nachtheil beschehen, und sich zuvor ehe Aufrichtung würckliches Baues des neuen Heerdes mit den anstossenden Obrigkeiten und Erbherrn der nahend gelegenen Vogel-Heerd unterrede, und freundlichen vergleiche, dadurch künfftigen Streit und Irrthum zu verwahren. Wo es aber zwischen ihnen nicht vereinigt möcht werden, alsdann an die Hohe Obrigkeit gelangen lassen, und daselbst es auszutragen und sich zu vergleichen." Im Churfürstenthum Sachsen mögen die Unterthanen zwar auf ihren Gütern Vogel-Heerde haben, Forst- und Holtz-Ordn. 1560, sie dürffen aber fremden Leuten kein Vogelgestelle vermiethen. Ibid. Die Churfürstl. Vogel-Heerde betreffend; so werden solche zwar jährlich vermiethet, Ibid. es sollen aber doch die übermäßigen eingezogen werden. Resolutions Puncte von 1697 §. 27. Sonst aber gehöret das Vogelstellen zur Cammer-Cognition. Wabsts Hist. Nachr. vom Churf. Sachs. Sect. II c. 7 §. 4. Und nach Maßgebung der Sachsen-Gothaischen Forst- oder Wald-Ordnung sollen die Vogel-Heerde und Gestelle mit Vorbewust des Jägermeisters vermiethet und der Zinns berechnet, auch niemand, der des Niedern Weidwercks nicht befugt ist, solche auf seinen Gütern zu vermiethen nachgelassen, übrigens aber selbige von denen Forst-Bedienten fleißig visitiret werden.