Zum Inhalt springen

Zedler:Waidhofen, oder Weidhofen, Weithofen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Waidhausen, oder Waithausen

Nächster>>>

Waidhofen, Weithofen

Band: 52 (1747), Spalte: 1073–1074. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|52|Waidhofen, oder Weidhofen, Weithofen|1073|1074}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Waidhofen, oder Weidhofen, Weithofen|Waidhofen, oder Weidhofen, Weithofen|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}

Waidhofen, oder Weidhofen, Weithofen, eine Stadt in Unter-Oesterreich an der Yps. Sie liegt nicht weit von der Grentze des Hertzogthums Steyermarck, und gehöret dem Bischof zu Freysingen in Bayern. Sie wird sonst Bayerisch-Waidhofen genennet. Im Jahr 1570. am Oster-Montage kam hieselbst durch Verwahrlosung ein Feuer aus, davon das Schloß, die gantze Stadt und Kirche in Grund abbrannten, also daß auch nicht ein Hauß übrig blieb. Im Jahr 1586. und folgende Jahre entstunden hieselbst wegen der Religions-Reformation sehr grosse und gefährliche Bewegungen, die endlich die gäntzliche Aufhebung des Evangelischen Gottesdienstes nach sich gezogen. Wer von dieser betrübten Begebenheit ein mehrers zu wissen begehret, der wird solches in Meichelbecks Historia Frisingensi Tom. II. p. 342. u. ff. finden; als welcher aus acht geschriebenen starcken Folianten, in welchen alle hieher gehörige Handlungen verfasset gewesen, einen zulänglichen Auszug gemacht. Mit welcher Erzehlung Herr Khevenhüller in Annalibus, in den Haupt-Umständen genau übereinstimmet; Ausser daß Meichelbeck noch folgendes hinzufüget: 1) Daß der Ertz-Hertzog Ernst denen im Jahr 1586. im Novemb. nach Waidhof abgegangenen Commissarien seinen Hof-Prediger und [1074] Beicht-Vater, P. Georg Scherern, mitgegeben, welcher Befehl hatte, nach eingeräumter Stadt-Kirche vor der Gemeine vom Anfang des Advents bis aufs neue Jahr zu predigen, und ihnen die Römisch-Catholische Religion anzupreisen. Dieses erzehlet auch P. Scherer selbst in seinen gesammleten Schrifften P. I. p. 278. allwo er zugleich der Lebens-Gefahr gedencket, in welcher er bey entstandenem Tumult gewesen, und wie er sich dadurch von seinem Predigen nicht habe abschrecken lassen; 2) Daß Wolffgang Ebenperger, Bürgemeister, nebst einigen der ältesten Rathsherren diejenige gewesen, so den entstandenen Tumult unter der Hand angesponnen und unterhalten; 3) Daß bey der 1587. fortgestzßten Commißion, der Stadt-Rath, da derselbe sich nicht habe vor den Kayserlichen Commissarien stellen wollen, auf eine listige Weise, nehmlich durch eine zweydeutige Redens-Art, ins Garn gelocket und gefangen genommen worden; 4) Daß gedachter Ebenperger, als der Haupt-Missethäter, zur ewigen Gefängniß verdammt worden, und auch in demselben gestorben; 5) Daß man zwar versucht, die Evangelischen Bürger zur Annehmung der Päbstischen Religion zu bereden, aber wegen zu besorgender neuen Unruhe vor dismahl nicht weiter darauf gedrungen, sondern sie nur zu demjenigen angehalten, wozu in andern Oesterreichischen Städten die Bürger vermöge Kayserlichen Befehls verbunden waren. Daher auch der neue Stadt-Rath, den man nach Absetzung des vorigen eingesetzt und auch Evangelisch war, bey seiner Installirung von dem Cantzler unter andern nur vermahnet ward, daß sie GOtt um die Gnade des Heiligen Geistes, und um seine Erleuchtung zur Erkänntniß der allein seligmachenden Religion anruffen möchten. Doch da nun wiederum ein solcher Grund zur Aufrichtung des Pabstthums in dieser Stadt gelegt, und den Evangelischen daselbst; (denen nach P. Scherers Bericht das Wort GOttes über dreyßig Jahre geprediget war,) alle Mittel sich in ihrem Glauben zu unterhalten, benommen worden, so muste sich wohl mit der Zeit alles unter dem Gewissens-Zwang beqvemen. Raupachs Evangel. Oesterreich IV. Th. p. 65. u. f. Preuenhuebers Annales Styrenses p. 285. in welchem Wercke auch p. 58. 61. 95. und 170. von dem dasigen Eisen-Handel; p. 250. wie sich im Jahr 1532. die dasigen Bürger gegen die Türcken gewehret; und p. 282. wie sich die Stadt des Getraide-Handels ausser ihrem Bezirck unterzogen habe, Nachricht ertheilet wird.