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Zedler:Watsack, oder Wadsack, sonst auch Zwerch-Sack

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Watsch

Band: 53 (1747), Spalte: 820–821. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|53|Watsack, oder Wadsack, sonst auch Zwerch-Sack|820|821}}
Weblinks
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Watsack, oder Wadsack, sonst auch Zwerch-Sack, genannt, Lat. Bulga; Nach der Instruction, auf welche die Kayserlichen Postes im [821] Reiche schwören und halten sollen, §. 11. sollen die Post-Verwalter oder Post-Halter sich mit einem oder zwey guten Zwerch-Säcken versehen, damit, wenn nicht alle Paquete in die Felleisen eingebracht werden können, die ausser dem gehende Paquete und Schreiben wohl verwahret, und von dem schlimmen oder Regen-Wetter nicht verderbet werden. Hayms Jurist. Lex. v. Post-Recht §. 5. n. 11.