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Zedler:Wehlen, eine adeliche Familie in Meissen

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Wehlen (Dorf-)

Band: 53 (1747), Spalte: 1983–1984. (Scan)

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Literatur
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Wehlen, eine alte und ansehnliche adeliche Familie in Meissen, allwo deren Stammhauß, Schloß und Flecken Wehlen an der Elbe unweit Königstein gelegen ist, wovon ein Artickel vorher gehet.

Man hat von derselben in den alten Geschichten Meißner-Landes nichts aufgezeichnet gefunden, und können wir dannenhero weiter nichts anführen, als daß Siegmund von Wehlen, Churfürstens Johann Georgens des Ersten zu Sachsen Cammer-Juncker und Ober-Forstmeister; Hans George, Königlich-Pohlnischer und Chur-Sächsischer Obrist-Lieutenant, und im Jahr 1722 Commendant auf der Festung Stolpen, und Ferdinand Gotthard von Wehlen, Königl. Pohlnischer und Chur-Sächsischer Cammerherr, Reise-Stallmeister und seit 1738 Unter-Commendant oder Vice-Director der Par-Force-Jagd worden.

Ubrigens hat N. von Wehlen sich Johanne Sophien, eine Tochter Hanß Georgens von Poigk, auf Ringethal und Crossen, und Wittbe Wolff Reinhards von Hartitzsch, auf Ober-Prezschendorf; und Christoph von Wehlen, auf Frauenberg, Marien, eine Tochter Siegmunds von Maltitz, Chur-Sächsischen Ober-Forstmeisters des Ertzgebürgischen Creyses, ehelich beylegen lassen. Brigitte Margarethe von Wehlen, aus Frauenberg, ist Hanß Georgen von Poigk, auf Dobritzen und Crossen; Fridericke Christiane von Wehlen, aus Martins-Kirchen, Hanß Casparn von Poigk, auf Crossen; [1984] und Sophia Elisabeth von Wehlen, aus Diehsa, Joachim Hildebranden von Hund und Altengrotkau, auf Unwürda, Mönoa, Kittlitz, Ober- und Nieder-Gebelzig, Ließke, etc. Königl. Pohln. und Chur-Sächsischen Cammerherrn, 1710 den 17 Jun. ehelich beygeleget worden.

Glafeys Geschichte des Hauses Sachsen, p. 891. Gauhens Adels-Lexicon Th. II. p. 2814. Genealogischer Archivarius des Jahrs 1733. p. 323, des Jahrs 1734, p. 234, und des Jahrs 1738, p. 44. Lünigs Europ. Titular-Buch, p. 943. Königs Adels-Historie Th. I. p. 744, und Th. II. p. 582. und 668.