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Zedler:Weibliche Tittul, oder Tittul an eine Weibs-Person

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Weibliches Vermögen

Band: 54 (1747), Spalte: 146. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|54|Weibliche Tittul, oder Tittul an eine Weibs-Person|146|}}
Weblinks
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Weibliche Tittul, oder Tittul an eine Weibs-Person. Wenn eine Gräfin aus Adelichem Stamm entsprossen, so schreibt sie sich bloß nach ihrem Gemahl, und nach dessen Graf- oder Herrschafften, und wird ihres Geschlechts gar nicht gedacht. Hiernächst pflegt man auch heutiges Tages die Tittul etwas abzukürtzen, und nicht des Gräflichen Gemahls, und der Gräfin Geburts-Tittul völlig zu setzen, sondern man schreibt nur:

Der Hochgebohrnen Gräfin und Frauen, Frauen N. Gräfin von Schönburg, gebohrner Gräfin von Leiningen-Westerburg, meiner etc.

Hat einer Adelichen Dame ihr Herr eine hohe Charge darbey, so setzet man selbige noch darzu, als z. E. Ober-Stallmeisterin. Einige aber halten es vor etwas ungereimtes, daß man in denen weiblichen Tittuln derer männlichen Chargen gedencket, und lassen deßwegen solche gar aussen. Lünigs Europ. Titular-Buch, p. 721.