Zedler:Wein-Maas

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Wein, zum männlichen Unvermögen, Friedels

Band: 54 (1747), Spalte: 856–857. (Scan)

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Wein-Maas. Das Maas und Visir des Weins ist nach dem Unterschiede der Oerter unterschieden. In Nieder-Sachsen, hält 1 Fuder Wein 6. Ahm, oder 240. Stübgen oder 960. Quart oder 1920. Nössel. 1. Ahm hat 40. Stübgen oder 160. Quart, oder 320. Nössel, 1 Stübgen hat 4. Quart, oder 8 Nösel, und 1 Quart 2 Nösel. In Sachsen ist ein Fuder Wein 12 Eymer, ein Eymer Dreßdner Stadtmaas hält 72. Kannen, Schloß- oder Hofmaas aber 74. Ein Eymer zu Leipzig hält 54. Visirkannen, oder 63. Schenckkannen. In Amsterdam wird die Ahm Wein zu 8. Steckan, oder 20. Viertels, oder auch vor das sechste Theil eines Fasses von 2. Pipen, oder von 4. Frantzösischen Oxhöfften gerechnet, welches sechste Theil in Bourdeaux ein Tierson genennet wird, weil 3. solcher Tiersons eine Pipe oder 2. Oxhöffte, und 6. Tierson ein Faß machen. Die Steckan ist von 16. Mingles, oder 32. Pinten. La Berge, oder das Viertel ist in Ansehung der Rhein- und Moslerwein, von 6. Mingles, in Branntewein aber von 61/4. Mingles. Ferner wird der Ahm getheilet in 4. Anckers, und der Ancker in 2. Steckans, oder 32. Mingles. Manchmahl wird der Ancker auch genommen vor 1/24. eines Fasses von 4. Oxhöfften, auf welchem Fuß das Bourdeauxische Oxhöfft zu Amsterdam nach dem wahren Visirmaas, halten muß 121/2 Steckan oder 200. Mingles, Wein und Hefen oder 12. Steckan, oder 192. Mingles, rein, ohne Hefen, daß also ein Bourdeauxisches Faß Wein hält 50. Steckan, oder 800. Mingles Wein und Hefen zugleich, oder 48. Steckan, oder 768. Mingles reinen Wein ohne Mutter oder Hefen. Der eingehende Zoll von einem Faß von 48. Steckan, ist zu Amsterdam 52. Stüber, und ein Ancker Wein, welchen man bey [857] einem Kaufmanne kauffet und nach Hause bringen läst, kostet 5. Holländische Gulden, 10. Stüber, 6. Pfennig, so man aber solchen zur Stadt hinaus schicket 6. Fl. 12. Sols, und über dem noch 12. Sols oder Stüber de port, vor einem Bürger, und 6. Stüber vor einem Fremden. Die Borigues, Oxhöft oder Poincons von Nantes, und anderer an der Loire in Franckreich liegenden Städte, sind von 12. Amsterdammer Steckans. Das Faß Wein von Rochelle, Cognac, Charente und der Insul de Rhe, ist gar wenig unterschieden von dem Bourdeauxischen Faß, und fast gleich. Das Faß Chalosserwein, ingleichen von Bayonne, und andern umliegenden Oertern, wird auf 240. Steckans, und das Oxhöft auf 60. Steckans, Amsterdamer Maas, gehalten. In England und sonderlich zu Londen, rechnet man das Faß auf 252. Gallons und das Oxhöfft auf 63. Gallons, welche unlauter 110. Pots, abgestochen aber, oder Klinckschon, 100. Bourdeaurische Pots oder 12. Steckan, Amsterdamer Maaß machen. Es wiegt aber ein Englisch Gallon 71/2 Londische Pfund und folglich 63. Galons, oder ein Oxhöfft, 4721/2 Pfund, das Faß aber 1890. Pfund, und ein wenig darüber Londisch Gewichte. Man rechnet auch das Gallon zu 4. Parisische Pinte. Insgemein wieget ein Faß Wein zu Bourdeaux mit Holtz oder Futaille 2000. Pfund, weswegen nach der Art, von Schifs-Frachten zu, man unter einem Faß, oder Tonneau, 2000. Pfund schwer, und vor ein Oxhöfft, 500. Pfund verstehet. Bey denen Juden waren die Wein- und Oel-Maase 1) ein Log, hielte 6. Eyer oder so viel als 6. Eyerschalen in sich lassen mögen, d. i. 1/2 Nössel oder 1. Quart. 2) Hin, hielt, 12. Log oder 72. Eyer, d. i. 6. Nössel oder 3. Kannen. 3) Bat, eine Tonne, Luc. XVI. 6 oder Eymer, Es. V, 10, hielte 6. Hin, d. i. 18 Kannen. 4) Cad, Purah, Hagg. II, 17. oder μετϱἠτης, Joh. II, 6. Ein Maaß oder Eymer, so eben so viel als ein Bat, 1. König. XVII, 14. 5) Homer oder Cor, hielte 10. Bat, oder 180. Kannen, Ezech. XLV. 11. 14. Schmids Biblisch. Histor. p. 922. Siehe übrigens die Artickel: Währung, (Ein) im LII Bande, p. 432 u. f. Weinschanck, und Wein verfälschen.