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Zedler:Weinberg gemein machen, (einen)

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Weinberghüter

Band: 54 (1747), Spalte: 675. (Scan)

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Literatur
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Weinberg gemein machen, (einen) V Mose XX 6. heisset so viel, als seine Frucht mit Freuden geniessen, welches vor dem fünfften Jahre nicht geschehen durfte. Denn die ersten drey Jahre muste man die Reben, so was trugen, alle abschneiden, 3 Mose XIX, 23. welches denn auch von dem Weinstocke im Weinberge gilt, was hier von denen fruchbaren Bäumen gesaget wird; Das vierte Jahr musten die Erstlinge davon gen Jerusalem gebracht, und dem HErrn und dem Priester gewidmet seyn; das fünffte Jahr aber ward der Weinberg gemein gemacht, das ist, zum gemeinen Gebrauch angewendet.