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Zedler:Weissenheim am Sande

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weissen Heyde, oder Weissenhayd

Band: 54 (1747), Spalte: 1375–1376. (Scan)

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Weissenheim am Sande, ein in der Unter-Pfaltz gelegener Ort, in welchem die Reformirten viel Religions-Beschwehrden von den Römisch-Catholischen haben erdulden müssen. In dem Jahr 1722. wurden sieben Bauern aus Weissenheim citiret, und ihnen, nach Inhalt eines von Chur-Pfältzsicher Regierung und der Religions-Commißion, vorgezeigten Befehls, angezeiget, das allda neuerbauete Reformirte Pfarr-Haus,welches nach dem Badischen Friedens-Schlusse erst aufgerichtet worden, nunmehro unverzüglich dem Catholischen Pfarrer einzuräumen, weil der Ort restlich nur ein Filial gewesen war. Es befanden sich viel Catholische Familien daselbst, welche auch ihren Geistlichen hatten, und bereits das Jahr zuvor eine Kirche allda zu bauen angefangen; Es hatten aber die dasigen Einwohner an dem 27 Mertz des vorgedachten 1722. Jahres ein sehr favorables Urtheil ihrer seits erhalten, daß nemlich die Catholicken mit ihrem Kirchen-Bau abstehen, und die halb ausgeführte Mauer wieder abgerissen werden solte, so auch geschehen war. Dem ohngeachtet bekamen die Catholicken den folgenden 30 April gedachten Jahres von dem Chur-Fürstl. Hof-Rathe ein anderes Decret, diesen Bau, welcher auf dem gemeinen dasigen Schmiede-Platze angefangen war, zu continuiren, dessen Copie aber die Einwohner auch um die Gebühr nicht bekommen konnten. Ueber dieses citirte das Unter-Amt Freisheim 16 Evangelische Einwohner, und verlangte von ihnen zu wissen, wer die Rädels-Führer gewesen wären, die das Werck getrieben, daß die Catholische Kirch-Mauer wieder hätte niedergerissen werden müssen; Als nun die gantze Evangelische Gemeinde sich darzu bekannte, wolte das Unter-Amt diese geforderten 16 Männer, jeden um 10 Rthlr. straffen, die vornehmsten aber von ihnen mit Soldaten nach Franckenthal schicken, in das Gefängniß legen, und mit Wasser und Brod speisen, bis sie sich gedemüthiget haben würden, so aber damahls nicht gleich geschahe. Nachhero aber schickte das Ober-Amt Altzen einen Amts-Boten und Amts-Knecht dahin, die diese dictirten Straff-Gelder von 82 Unterthanen, deren jeder 10 Rthlr. geben solte, eintreiben, und selbige zu Wiederaufbauung des niedergerissenen Kirch-Mäuerleins anhalten solten; Wiedrigen Falls, wenn selbige sich opponiren solten, wurden sie befehliget, einige Soldaten aus Franckenthal zu Hülffe zu ruffen. Es kam darauf von neuem zu Thätlichkeiten. Denn da die Catholischen Handwercks-Leute das Holtz-Werck mit Gewalt auf die Mauer geschleppet hatten, warff es die Evangelische Bürgerschafft alsofort e Facto wieder herunter, und ließ endlich, wider diese vorgenommenen Neuerungen, durch einen geschwornen Kayserlichen Notarius, mit Nahmen Lanius, protestiren. Allein der Ober-Schultze wendete dargegen ein, daß solche Protestation gegen Chur-Fürstliche Befehle zu schwach wäre, und ließ zwey Tage darauf den Notarius durch einen Sergeanten mit 12 Mousquetiers Creutzweiß geschlossen nach Manheim auf die Haupt-Wache führen, mit angehängter Bedrohung, es könnte noch mehrern von der Bürgerschafft diese Ehre wiederfahren, wenn sie sich nicht submittiren würden; Gleichwohl ward bey allen diesen Thätlichkeiten niemahls ein Chur-Fürstlicher Befehl vorgezeiget. Vorbesagter Notarius, welcher in dem Nahmen der Gemeinde hatte protestiren müssen, ward zwar seines engern Arrestes bald wieder erlassen, es ward ihn aber dennoch, einen Stadt-Arrest bis zu Austrag der Sache zu halten, aufgeleget. Inmittelst befahl das Hof-Gerichte, den Catholischen Kirchen-Bau fortzusetzen, obgleich die Gemeinde einwendete, daß sie sich dieser Sache wegen noch niemahls bey dem Hof-Gerichte eingelassen hätte. Nichts destoweniger nahm die Catholische Gemeinde, mit Zuziehung vieler benachbarten Catholischen Unterthanen, die Aufrichtung des Holtzes zu diesem Kirchen-Baue vor, brachte auch dasselbe zu Stande, und prätendirte hernach, zu allem Ueberfluß, von der Reformirten Gemeinde alle Unkosten, so aufgelauffen waren, so, daß die Executions-Kosten an 20 fl. dem damahligen Bürgermeister des Ortes an den herrschafftlichen Geldern abgezogen wurden. Remarquable Curiosa, Vol. VIII. p. 457. u. ff. 554. u. f. 609. u. f. In dem Oesterreichischen Succeßions-Kriege wurde Weissenheim den 12 Septemb. 1744. von den Menzelischen Husaren besitzet. Der reisende Deutsche des Jahrs 1744. p. 242.