Zedler:Weitendorp, oder Weitendorf

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Weitendorf

Nächster>>>

Weitendorp, (Johann)

Band: 54 (1747), Spalte: 1470–1473. (Scan)

[[| in Wikisource]]
Weitendorf (Gägelow) in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|54|Weitendorp, oder Weitendorf|1470|1473}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Weitendorp, oder Weitendorf|Weitendorp, oder Weitendorf|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}


Weitendorp, oder Weitendorf, ein Dorf, wie auch Armen- und Siechen-Hauß in dem Hertzogthume Mecklenburg. Denn es ist wohl zu mercken, daß Weitendorf in das Dorf selbst, und in die Capelle, Siechen- und Armen-Hauß, vor dem Dorffe, von Alters her getheilet worden. Jenes, das Dorf selbsten, gehörete ehedem als ein Allodial-Stück, halb denen von Negendanck, und halb denen von Manteuffel welche letztere ihr Theil in denen neuern Zeiten, denen von Plessen überlassen, von denen solcher Theil wieder an die von Negendanck kommen ist, so daß ihnen jetzo, das gantze Dorf alleine zugehöret. Die Capelle oder kleine Kirche, ist neben den Armen- und Siechen-Hause, so in den alten [1471]Urkunden nicht nur, sondern auch in alten Registern vielfältig DOMUS LEPROSARIA genennet wird, und eine Meile Westwerts oder nach Lübeck hinaus, von Wißmar, gar nahe bey Prosecken lieget, allemahl ein Eigenthum der Herren von Negendanck gewesen, und ist die kleine Kirche inwendig so schön, daß sie wohl ihres gleichen im gantzen Lande wenig haben wird, sintemahlen nicht nur ein sehr sauberer Altar, eine gleich saubere Cantzel über dem Altar, weiter eine kleine saubere Orgel, wie auch ein fliegender Engel, auf dessen Hand ein Becken kan gesetzet werden, wenn man in der Kirche tauffen will, darinnen. Beyde die kleine Kirche, und das Armen- und Siechen-Haus sind sonsten gar alt, und im 13 Jahrhunderte nach Christi Geburt, dem H. George zu Ehren, wie das Diploma ausweiset, gestifftet worden. Wobey zu beklagen, daß der rechte Original-Fundations-Brief davon nicht mehr vorhanden, sondern mit andern Originalien, entweder 1262 in dem damahligen grossen Wißmarischen Brande, oder auch, wie noch mehr zu vermuthen, 1505 und 1506, da die alten Negendanckischen Castra und Ritter-Sitz zu Zierow, Eggersdorf und Redewisch, nebst allen andern Adelichen Höfen, im Dassauer und Clützer Orte, von denen Lübeckern, in einem Ausfalle, in Brand gestecket worden, verlohren gangen, daß indessen, so wohl die Kirche als das Armen- und Siechen-Haus, dem Herrn Ludolf Negendancken, dem ältern (wie er, zum Unterscheid seines Sohnes, auch Ludolf oder Ludecke Negendanck genannt, dessen in einem Diplomate vom Jahr 1308 das Dorf Alten-Bückow betreffend, Erwehnung geschiehet, genennet wird, und welcher, ausser dem Dorffe Slavica-Tarnevis, oder Wendischen Tarnevitz, ohnweit Klütze belegen, auch das Gut Redewisch, den Hof oder die Burg Zyrow, die mehresten noch jetzo nach Zierow gehörige Dorfschafften, und ein groß Theil Landes auf Poel, laut der davon verhandenen Urkunden besessen hat) ein vieles zu dancken habe, ist unläugbar. Hiernechst ist auch zu mercken, daß diese Weitendorffer Capelle und Hospital zwar in dem Proseckischen Kirchspiel belegen, aber zu dem Proseckischen Kirchspiel gar nicht gehören, und dannenhero weder die Kirche oder Capelle als eine Filia der Kirchen zu Prosecken, noch das Armen-Haus als ein daselbst eingepfarretes anzusehen, sondern daß es bloß von derer Herren von Negendanck zu Zierow und Eggersdorf, als Herren und Erb-Patronen sothanen Gottes- und Armen-Hauses, Gutbefinden und Willen dependire, entweder die Sacra durch einen von den benachbarten Herren Predigern verrichten zu lassen, oder auch einen eigenen Prediger (wenn sie es etwan gut, und den Einkünfften des Armen-Hauses gemäß finden möchten) dahin zu beruffen. Das erste ist bisher beobachtet worden, und ist gegenwärtiger Zeit Herr Caspar Christoph Blanck treufleißiger und wohlverdienter Pastor zu Proseke, derjenige, der in diesen Gottes- und Armen-Hause, die Sacra mit allem Fleisse und Erbauung verrichtet, und ordentlich neunmahl im Jahr, darinnen prediget, der Pröveman oder Siechmeister aber hält täglich zweymahl Bet-Stunden darinnen. Zur Päbstlichen Zeit ist ein eigener Capellan [1472]in der mehr gedachten Capelle gewesen, und kan man leicht erachten, wie es damahlen daher gegangen. Nemlich die Lehns-Böhrung aus Poel deren Meldung geschiehet, ist zu einer gewissen Misse, und zu Vigilien angewandt, und ist der armen Siechen-Leute vornehmste Arbeit mit gewesen, daß sie das dortige Bild, fleißig angebetet, und denen verstorbenen Negendancken und den ihrigen zu Trost, Vigilien und Seelmessen zu gewissen Zeiten gehalten, alle Tage etliche Pater Noster und Ave Maria gesprochen, ja wenn es hoch gekommen, alle Freytage um den Kirchhof einmahl herum gegangen, und so das Leiden Christi betrachtet haben. Anjetzo gehet es besser daher, und ist schon längstens besser daher gegangen, da ausser den gedachten Predigten täglich, wie gesagt, zweymahl Betstunden darinnen gehalten werden, insonderheit, nachdem 1622 den 20 October die Söhne Joachims oder Söhne Achims von Negendanck, die Herren Ulrich und Paschen, Gebrüdere die von Negendanck, auf Eggersdorf und Zierow, als Erb-Patrone des Hospitals und der Capelle, eine gewisse neue Hospital- oder Armen-Haus-Ordnung, zum mercklichen Vortheil derer Armen, errichtet, auch so wohl ihre Capelle oder kleine Kirche, als beyde Häuser, das Armen- und Siechen-Haus theils von neuen wieder erbauet, theils verbessert, auch sonsten dessen Rechte stattlich wieder herfür gesuchet, über dem die Einkünffte des Hospitals und der Capellen, von denen Herren Henning und Ulrich, ingleichen von den Herren Paschen, Berthold Dietrichen und Heinrich Ulrichen, Gevettern von Negendanck, auf Zierow und Eggersdorf, verbessert und dadurch ein guter Grund geleget worden, um nach und nach zu einem ziemlichen Capital für diesen Negendanckischen Hospital und für die Capelle, und zu deren Erhaltung zu gelangen. Die vorgedachte Armen-Haus-Ordnung und Regeln vom Jahr 1622 hat 1730 und 31 der jetzige alleinige Erb-Patron, der bereits genannte Herr Barthold Dietrich von Negendanck, Paschens Sohn, dermahliger Besitzer beyder Negendanckischen Güter Zirow und Eggersdorf, wieder erneuert, und mercklich verbessert, die Anzahl der Armen von sieben bis auf neune (den Siechen-Meister oder Pröveman mit eingeschlossen) vergrössert, ihrer allerseits Gehalt, ziemlicher massen verbessert, auch sich angelegen seyn lassen, die zur Zeit der vorigen Negendanckischen Communions-Administration, in etwas zerfallene Capelle und Armen-Gebäude in solchem guten Stande zu setzen, wie am Tage lieget. Ein Theil von obgedachter erneuerten Negendanckischen Armen-Ordnung vom Jahr 1622, so die besondern Regeln für denen Armen enthält, ist zu deren Nachricht, Beobachtung und Bequemlichkeit 1730 gedruckt, verbessert und denen armen Leuten von neuen ausgetheilet worden, das übrige aber davon lieget zu Zirow bey denen Originalen des Armen-Hauses. Schließlich ist noch zu mercken, daß die Siechen in Weitendorf unter andern in Lübeck das Recht, daß sie (gleich denen Siechen in den Grevismühlischen und Dassovischen Armen-Häusern) in der Stadt Lübeck, durch einen ihres Mittels, auf denen vier Jahrs Zeiten, als Weyhnachten, Ostern, [1473]Johannis und Michaelis, und zwar jedesmahl sechs Tage, Allmosen einsammlen mögen, zudem Ende sie einen schwartzen Mantel, worauf rechter Hands das Negendanckische Wapen gestickt ist, umhängen, um sich von andern dergleichen einsammlenden Armen zu unterscheiden. Auf der jedesmahligen Hin- und Herreise, nach und von Lübeck, sammlen sie auch in der Stadt Grevesmühlen und in dem Flecken Dassow. Viele Documente und Nachrichten, diesen Ort betreffend, findet man in Schröders Wismarischen Erstlingen, St. VII. von p. 347 - 365. Siehe auch Theatrum Pacis ab anno 1647. ad 1660. P. I. p. 147.