Zedler:Wend, (Gotthelf Ehrenfried)
Wend, (Gotthelf Ehrenfried) ein Doctor in beyden Rechten und Mitglied E. Löblichen Raths zu Chemnitz im Ertz-Gebürge, ist zu Grimma den 31. Jenner 1711. gebohren, allwo sein Herr Vater, Johann Christoph Wend, Königl. und Churfürstl. Schul-Verwalter war; Die Frau Mutter aber ist Charlotte, eine gebohrne Dümeniel. Nachdem er einige Privat-Unterweisung genossen, so kam er in dasige Chur-Sächsische Land-Schule, und hatte sechs Jahr zu seinen Lehrmeistern Ermeln, Schumachern, Egenolfen, Ulischen und Klimm. Im Jahr 1727. begab er sich nach Leipzig, und ward unter dem Rectore Magnisico D. Schmidten, in die Zahl der Studirenden aufgenommen. Hierauf hörte er Herrn D. Müllern in der Philosophie, und Franckensteinen in der Historie; wohnte den Vorlesungen Herrn Hofrath Rechenbergs, D. Rivini und D. Müllers in dem Römischen Rechte bey; fand sich auch bey dem sel. Gribner und Bauern, welche das Jus publicum Canonicum und den Proceß vortrugen ein. Im Jahr 1732. vertheidigte er unter dem Vorsitz Herrn D. Kühnholdens unterschiedene streitige Sätze aus Menckens Gymnasio Polemico; hörete auch bey diesem Herrn D. Künholden ein Collegium, wie man aus den Acten referiren soll. Nach vollbrachten Academischen Studien wandte er sich nach Dreßden, allwo er Erlaubniß bekam, sich in der Kriegs-Canzley umzusehen, und den Proceß und die Rechte der Soldaten zu studiren. Gegen das Ende des 1732. Jahres ward er Auditeur bey den Hochlöblichen Rochauischen Regimente, welche Charge er auch über acht Jahre rühmlich verwaltet und wobey er in Pohlen und Ungarn durch Göttliche Gnade manche Beschwerlichkeit ausgestanden hat. Weil er aber auf einen beständigen Sitz bedacht gewesen, so hat er von der Juristen Facultät zu Leipzig das Notariat verlanget und erhalten; ist auch in ein Löbl. Raths-Collegium zu Chemnitz gezogen worden. Weil hierauf diese seine Umstände erforderten den Titul eines Doctors beyder Rechten anzunehmen, so begab er sich 1741. nach Leipzig, woselbst ihm, nachdem er vorher seine Wissenschafft in der Rechtsgelahrheit sattsam gezeiget, auch in dem Petrinischen Hörsale L. 6. C. de Jurisd. omn. judic. erkläret und eine Dissertation de poenis militum famosis vertheidiget, den 8. Junius die Würde eines Doctors in beyden Rechten gewöhnlichermassen ertheilet worden. Zu seiner gemeldeten Inaugural-Dissertation, welche wegen der unterschiedenen eingerückten Militair-Befehle und Urtheile eines besondern und ausnehmenden Vorzugs würdig ist, hat schon der Herr Doctor, als er noch das Amt eines Auditeurs bekleidete, bey müßigen Stunden sich einen zureichenden Vorrath gesammlet. Er brachte hierauf seine Sammlung in Ordnung, und ließ solche zu Chemnitz zu Anfange des Jahrs 1741. auf acht Bogen abdrucken. Weil er aber kurtz darauf sich entschloß die Doctor-Würde anzunehmen, so übersahe er seine Arbeit nochmahls, änderte einiges weniges darinnen und beförderte solche mit etwas kleinern Littern von neuen zum Druck. Von beyden Ausgaben findet man einen kurtzen Auszug in den Allerneuesten Nachrichten von Juristischen Büchern etc. Theil XII. p. 377. u. f. Siehe Kriegels Nachrichten von den Bemühungen der Gelehrten in Leipzig im Jahr 1741. p. 70. u. s. f. Leip. Gel. Zeitung. 1741. p. 503.