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Zedler:Weniger, denn mit Recht

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weniger-Ehrich

Band: 55 (1748), Spalte: 11. (Scan)

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Literatur
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Weniger, denn mit Recht, Lat. Minus Jure, oder sine servitute competente, wird in denen Rechten von solchen Personen gesagt, welche sich entweder einer gewissen Gerechtig- oder Dienstbarkeit anmassen wollen, ohngeachtet sie dessen nicht befugt sind, oder auch von solchen, die der ihnen auf einem fremden Gute zustehenden Gerechtigkeit vielmehr miß- und zur Ungebühr, als, wie sonst recht und billig, gebrauchen. Siehe Servitut, im XXXVII Bande, p. 520 u. ff.