Zedler:Weyhfasten-Geld

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Weyhfasten-Groschen

Band: 55 (1748), Spalte: 1203–1204. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|55|Weyhfasten-Geld|1203|1204}}
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Weyhfasten-Geld, ist unter den Handwercksleuten eine ordentliche Anlage, da jedweder Meister oder deren Wittwen, so das Handwerck würcklich treiben, dem Handwercke zum besten etwas in die Lade zu einer benannten Zeit einbringen, und dadurch, wie sie es nennen, das Handwerck, als durch einen Canon, erheben müssen. Weil es nun anfangs kein gesetztes gehabt, hat es einen allgemeinen Nahmen, Weyhfasten-Geld bekommen; mit der Zeit aber ist es zum Groschen, auch bis zum Schillinge gestiegen. Was die Zeit anlanget, so ist es anfangs auf die Weyhfasten gelegt gewesen, vielleicht, weil man zur selben Zeit das Carneval mit Lust begehet, und sonst etwas reichlicher lebt, mithin der Armen dabey nicht vergessen soll. Es wird aber in dem Verstande Weyhfasten genennet, als wie man Weyhnachten, Weyhbild spricht.