Zum Inhalt springen

Zedler:Weymar, Johann, Hertzog zu Sachsen-

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Weymar, Daniel

Nächster>>>

Weymar, Johann Ernst IV, Hertzog zu Sachsen in

Band: 55 (1748), Spalte: 1336–1337. (Scan)

[[| in Wikisource]]
Johann III. (Sachsen-Weimar) in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|55|Weymar, Johann, Hertzog zu Sachsen-|1336|1337}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Weymar, Johann, Hertzog zu Sachsen-|Weymar, Johann, Hertzog zu Sachsen-|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1748)}}

Weymar, (Johann, Hertzog zu Sachsen-) der jüngste Sohn Johann Wilhelms, und Haupt-Stamm der Weymarischen Linie, ward den 22 May 1570 gebohren. Er verlohr seinen Herrn Vater, ehe er das dritte Jahr zurück geleget hatte, und kam dahero an Chur-Fürst Augustens Hof nach Dreßden, woselbst er sich viel Jahre lang befand, und, wegen seiner Modestie und andern Tugenden, von dem Chur-Fürsten als sein eigen Kind gehalten ward. Darauf richtete er mit seinem Bruder Friedrich Wilhelm, auf Genehmhaltung der Frau Mutter, den 3 Jenner 1587 eine Bruderliche Vergleichung auf, Krafft deren der ältere Bruder die Landes-Regierung so lange, bis das er selbst zu dem zwantzigsten Jahre seines Alters vollkömmlich gelanget wäre, allein führen, die Brieffe und Befehliche in des ältern Hertzogs Nahmen allein ausgegeben, aber das Begehren auf beyderseits Personen gerichtet, wie nicht weniger die Urkunden von Leib-Gedings-Brieffen und andern gemeinschafftlich ausgefertiget werden solten. Nach diesem gieng er wiederum an den Dreßdnischen Hof, um sich noch eine Zeitlang daselbst aufzuhalten.

Den 3 Junius 1589 trat er, in dem 19 Jahre seines Alters, eine Reise nach Italien an, und gieng über Nürnberg, Augspurg, Inspruck, Mantua und Padua, nach Venedig. Nachdem er sich daselbst eine Zeitlang aufgehalten hatte, gieng er durch Kärnthen, Steyermarck und Oesterreich, zurück, und besuchte zu Neustadt seinen vorher noch nie gesehenen Vetter, Hertzog Johann Friedrich den Mittlern, in der Custodie, mit desselben grosser Freude. Von dar gieng er nach Wien, woselbst ihm von Ertz-Hertzog Ernsten von Oesterreich viel Ehre wiederfuhr, alsdenn auf die Ungarische Grentze, besahe Preßburg und andere Oerter, nahm den Rück-Weg wieder auf Wien, und kam den 28 August desselben Jahres zu Weymar glücklich wiederum an. Den 11 Junius 1590 machte er, auf der Frau Mutter abermahlige Veranlassung, einen anderweitigen Vertrag, darinnen dem Bruder die Landes-Regierung ferner bis auf 6 Jahre gemeinschafftlich zu führen überlassen ward. Weil sie sich beyderseits gar wohl darbey befanden, so verneuerten sie den 1 November 1592 diesen Tractat, und schlossen, daß selbiger von Dato an noch sechs Jahr verbleiben, und die Regierung in beyder Nahmen verwaltet werden solte. Es wurden auch ihm, dem Hertzog Johannes, weil er sich zu verheyrathen gesonnen war, die Aemter Altenburg, Eisenberg und Sonneburg, zu seinem Unterhalte eingeräumet. Nach diesem gemachten Vertrage, vermählte er sich den 7 Jenner des folgenden Jahres, auf dem Schlosse zu Altenburg, mit Dorotheen Marien, Fürst Joachim Ernsts zu Anhalt Tochter. In dem Jahr 1596 ward er, nebst seinem Herrn Bruder von Kayser Rudolph dem II, mit der Expectantz an der Grafschafft Isenburg und Büdingen, sub Dato Prag, begnadiget, wovon der Brief in Lünigs R. A. stehet. Ob dieser Hertzog gleich zu Weymar, und sein älterer Herr Bruder zu Altenburg, residirte, [1337] so blieben doch die Länder bis 1602 ungetheilet. In dem Jahr 1603 bekam er, nebst seinem unmündigen Vettern, wegen des Fürstenthums Altenburg zum ersten Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage.

Sein Tod erfolgte den 31 October 1605, in dem 36 Jahre seines Alters. Wie begluckt und gesegnet seine Ehe gewesen sey, bezeugen die daraus entsprossenen Kinder; Wie man denn wohl schwehrlich in Sachsen, ja wohl in gantz Deutschland, ein Exempel aufbringen wird, daß innerhalb etlichen Jahrhunderten eilf (oder zehen) Fürstliche Printzen, als wie hier geschehen ist, nach einander gebohren worden sind. Die Nahmen derselben suche man in dem Geschlechts Artickel: Sachsen, im XXXIII Bande, p. 252 u. f.

Seine Gemahlin starb den 18 Julius 1613, nachdem sie den 30 Junius vorher das Unglück gehabt, daß sie mit einem schüchtern Pferde in dem Ilmen-Strom gestürtzet war, wodurch sie sich ohne Zweiffel die darauf erfolgte tödtliche Kranckheit zugezogen hatte.

Glafeys Geschichte des Haus. Sachs. p. 392 u. f. Hübners Polit. Histor. Th. V, p. 892 u. ff. Allgem. Chron. Th. VIII, p. 480.