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Zedler:Zeit, (fortlauffende, oder lauffende)

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Zeit, (fortlauffende Verjährungs-)

Band: 61 (1749), Spalte: 785. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|61|Zeit, (fortlauffende, oder lauffende)|785|}}
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Zeit, (fortlauffende, oder lauffende) Lat. Tempus currens, oder Temporis Cursus, heist in denen Rechten die zu Vollbringung einer gewissen Handlung bestimmte, aber noch nicht geendigte Zeit-Frist, wovon in dem Artickel: Zeit-Rechnung ein mehrers zu befinden.