Zedler:Zu wenig fordern

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Zu Werft

Band: 64 (1750), Spalte: 952. (Scan)

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Zu wenig fordern, Lateinisch Minus petere, oder Minus Petitio, geschiehet, wenn ein Kläger oder Gläubiger in seinem überreichten Klag-Schreiben aus Irthum oder Versehen eine geringere Summe angegeben und bestimmt hat, als sich nach genauerer Untersuchung befindet, daß er vom Beklagten und Schuldner zu fordern Fug und Recht hat; da ihm denn unbenommen ist, solchen Punct entweder so gleich in dem Klag-Libell, wenn es noch Zeit ist, zu verbessern, oder aber wegen des Ueberschusses eine neue Klage einzureichen. Siehe Veränderung der Klage, im XLVII Bande, p. 37.