Zivilgerichtsstand Militärpersonen (Großh Hess)(1821)
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Die Geschäftsüberhäufung bei Großherzogl. Justizamt Darmstadt macht es ohnmöglich, daß die, nach der höchsten Verordnung vom 22ten Sept. 1820, seit dem 1ten Januar l. J. zu dessen Geschäftskreis gehörigen Rechtssachen der Militärpersonen, ohne nachtheilige Stockung in der ihm übertragenen Justizverwaltung, von demselben behandelt und versehen werden können, bevor nicht eine Veränderung in seiner dermaligen Einrichtung verfügt seyn wird. Deßhalb ist allerhöchsten Orts, auf deßfallsigen unterthänigsten Antrag, genehmigt worden, daß bis zum Eintritt dieser Veränderung jene, seit dem 1ten Januar l. J. zu dem Geschäftskreis des Justizamts Darmstadt gehörigen Rechtssachen der Militärpersonen von den seither competent gewesenen Großherzogl. Staabsauditeurs, vermöge speciellen Auftrags, vorbehaltlich der Appellation an Großherzogl. Hofgericht und dessen Oberaufsicht, fortbesorgt werden sollen, welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
- Darmstadt den 27ten Januar 1821.
Minnigerode. Hallwachs.